
Vorsorgeausweis verstehen
Was ist der Vorsorgeausweis?
Alle Arbeitnehmer erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über die aktuelle Vorsorgesituation in der Pensionskasse (2. Säule, berufliche Vorsorge) orientiert.
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7 Minuten
Den Vorsorgeausweis können Sie als versicherte Person telefonisch jederzeit bei uns anfordern.

BVG-Anteil
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt lediglich Minimalleistungen vor. In der Spalte BVG-Anteil werden die Summen ausgewiesen, die gemäss BVG versichert sein müssen. Der BVG-Anteil spielt für die Berechnung der Verzinsung des Altersguthabens eine Rolle spielen.
Diesen Betrag können Sie für die Schliessung von Vorsorgelücken einkaufen. Eine Einkaufsmöglichkeit ergibt sich, wenn das vorhandene Altersguthaben tiefer als das gemäss Vorsorgeplan maximal mögliche Altersguthaben ist. Weitere Informationen zum freiwilligen Einkauf finden Sie in unserem Download-Center.
Überobligatorischer Anteil
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge legt obligatorische Mindestleistungen fest (BVG-Anteil). Die Differenz zu den von Ihnen versicherten Leistungen wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet. Der Zinssatz für den BVG-Anteil wird vom Bundesrat festgesetzt; der Zinssatz für den überobligatorischen Anteil vom Versicherer.