Der gesetzliche BVG-Uwandlungssatz
Fragen und Antworten zum heissen Eisen
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Der Umwandlungssatz beeinflusst die Höhe der Altersrente. Auf dieser Seite erklären wir die Basics einfach und verständlich – wir zeigen auf, wie die eigene Vorsorge optimal eingeschätzt werden kann.
Beim Erreichen des Pensionsalters kann das Pensionskassenguthaben auf drei Arten bezogen werden:
Als lebenslange Rente
Als einmaliger Kapitalbezug
Oder als Mischform der beiden Varianten
Bei Kapitalbezügen wird das vorhandene Pensionskassenguthaben ausbezahlt. Der Umwandlungssatz hat nur einen Einfluss bei der Umrechnung vom Pensionskassenguthaben in eine Rente.
Mit dem Umwandlungssatz wird das angesparte Pensionskassenguthaben in eine Rente umgerechnet. Dabei gilt: Je höher der Satz, desto mehr Rente.
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Wird das Pensionskassenguthaben als Rente bezogen, wird diese so lange ausbezahlt, wie die versicherte Person lebt. Die Ungewissheit, wie alt eine versicherte Person wird, macht das Festlegen eines nachhaltigen Umwandlungssatzes zu einer der grössten Herausforderungen für Pensionskassen. Deswegen muss der Stiftungsrat bei der Festlegung des geltenden Umwandlungssatzes folgende Faktoren berücksichtigen:
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Je älter man wird, desto länger muss die Pensionskasse die Rente ausbezahlen. In der Schweiz zeigt sich dieser Effekt sogar extrem: Die Lebenserwartung in der Schweiz ist eine der höchsten überhaupt – und sie hat in den letzten Jahren weiter zugenommen.
Bei der offiziellen Einführung der beruflichen Vorsorge 1985 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern 73,5 Jahre, bei Frauen 80,2 Jahre. Bis 2024 ist sie auf 82,4 Jahre für Männer und 85,9 Jahre für Frauen angestiegen (Bundesamt für Statistik).
Wenn eine Bezügerin oder ein Bezüger einer Altersrente verstirbt, können gewisse Hinterbliebene einen eigenen Anspruch auf eine Rente haben. Dieser soll sie vor finanziellen Schwierigkeiten schützen. In erster Linie betrifft das Ehegatten oder eingetragene Partner der verstorbenen versicherten Person. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lebenspartner und Kinder Anspruch haben.
Detailliertere Informationen zu den Bedingungen sind in allgemeinen Reglementsbestimmungen ersichtlich.
Damit das bei der Pensionierung vorhandene Pensionskassenguthaben ausreicht, wird das Restkapital während der Bezugsdauer jährlich verzinst. Der technische Zinssatz gibt an, wie hoch die erwartete Verzinsung auf dem Teil des Pensionskassenguthabens ist, der noch nicht als Rente ausbezahlt wurde.
Um nachhaltig zu wirtschaften, wird der Zinssatz so festgelegt, dass er langfristig unter dem tatsächlich erzielten Anlageertrag liegt. Wird er zu vorsichtig angesetzt, fallen Überschüsse an, die den Versicherten zugutekommen. Wird er hingegen zu optimistisch festgelegt, kann dies dazu führen, dass ein Teil des Geldes von den noch arbeitenden Versicherten zur Finanzierung der Renten verwendet wird.
Alle diese Faktoren zusammen haben einen Einfluss auf die Höhe des Umwandlungssatzes und müssen bei der Festlegung des Umwandlungssatzes vorsichtig abgewogen werden.
Pensionskassen berechnen die Rente nicht alle gleich. Bei teilautonomen Pensionskassen wird der Umwandlungssatz oft auf das gesamte Pensionskassenguthaben angewendet. Pensionskassen nennen diese Methode die umhüllende Vorsorge.
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Vollversicherungen unterscheiden hingegen meist zwischen dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil des Guthabens. Für beide Anteile gelten eigene Umwandlungssätze, die sich in der Regel unterscheiden. Dies wird im Fachjargon Splitting-Modell genannt.
Diese Unterscheidung hat mit der Art der Finanzierung und dem Risiko zu tun:
Der obligatorische Teil erfüllt die gesetzlichen Mindestvorgaben des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und bietet einen besonders hohen Schutz.
Der überobligatorische Teil bietet mehr Spielraum für Anlagestrategien, unterliegt aber auch geringeren Mindestanforderungen.
Unabhängig vom Modell müssen alle Pensionskassen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge sicherstellen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind, damit die Renten nie unter das gesetzlich garantierte Minimum fallen.
Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gilt nur für den obligatorischen Teil der Vorsorge. Viele Pensionskassen wenden für das gesamte Guthaben eigene, meist tiefere Sätze an, um die Renten langfristig finanzieren und die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können.
Seit der Einführung der beruflichen Vorsorge im Jahr 1985 haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert: die Lebenserwartung ist deutlich gestiegen und die Marktzinsen sind gesunken. Der Bund hat darauf reagiert, sowohl die Mindestverzinsung als auch der Mindestumwandlungssatz wurden schrittweise angepasst:
| 1985 | 2024 | |
|---|---|---|
| Mindestumwandlungssatz | 7,2% | 6,8% |
| Mindestverzinsung | 4% | 1,25% |
| Lebenserwartung für 65-Jährige Frauen / Männer (in Jahre) | 19.7 / 15.5 | 23.0 / 20.4 |
Quellen: Bundesamt für Statistik (Lebenserwartung 2024)
Diese Entwicklung zeigt: Sowohl Bund als auch Pensionskassen passen ihre Sätze laufend an, um die steigende Lebenserwartung und das Zinsniveau zu berücksichtigen – somit werden stabile und gesetzeskonforme Renten gesichert.
Die Berechnung der Altersrente hängt davon ab, ob die Vollversicherung oder DuoStar gewählt wurde. Beide Varianten haben unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Aufteilungen des Pensionskassenguthabens (siehe Beispiele weiter unten).
Die unterschiedlichen Berechnungen – bei Pax erhalten Kunden das Beste
Pax wendet eine faire und ausgewogene Berechnung an, die das gesamte Pensionskassenguthaben berücksichtigt – sowohl den obligatorischen als auch den überobligatorischen Teil.
Wenn eine versicherte Person hauptsächlich obligatorisches Pensionskassenguthaben besitzt und die effektive Leistung dadurch tiefer ausfällt, kommt die Schattenrechnung zur Anwendung. In diesen Fällen berücksichtigt Pax zusätzlich das überobligatorische Pensionskassenguthaben – zu 50 % mit unserem Satz. So wird jeder Franken im Überobligatorium wirksam und trägt zu einer höheren Rente bei.
Weil dieser Ansatz die Umverteilung zwischen Rentnern und aktiv Versicherten reduziert, profitieren Erwerbstätige zudem von einer besseren Verzinsung ihres überobligatorischen Guthabens.
Berechnung 1:
Marktübliche Berechnung
Tiefere Umwandlungssätzen als gesetzliche Mindestleistung, auf gesamtes Pensionskassenguthaben
(Obligatorisches PK-Guthaben* 5.7%) + /( Überobligatorisches PK-Guthaben* 4.5%) = jährliche Rente
Berechnung 2:
Schattenrechnung
Gesetzliche Mindestleistung nur auf obligatorischem Anteil
Obligatorisches PK-Guthaben * 6.8% = jährliche Rente
Berechnung 3:
Pax- Vergleichsrechnung
(Obligatorische PK-Guthaben* 6.8%) +((Überobligatorisches PK-Guthaben* 4.5%)*0.5) = jährliche Rente
Pax berechnet die Altersrente nach allen drei Berechnungsmethoden und richtet sich dabei immer nach dem höchsten errechneten Betrag – zum Vorteil der Versicherten.
Die Berechnungen in der Vollversicherung und im DuoStar fallen unterschiedlich aus. Das folgt aufgrund unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Aufteilungen des Pensionskassenguthabens.
Claudia ist in einer Vollversicherungslösung. Ihre Rente wird nach dem Splitting-Modell berechnet:
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Hier finden Sie die aktuellen Umwandlungssätze der Vollversicherung.
Sabrina ist im DuoStar. Ihre Rente aus dem autonomen Teil wird nach dem umhüllenden Modell berechnet:
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Hier finden Sie die aktuellen Umwandlungssätze von DuoStar.
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