Vorsorgelücken erkennen und schliessen
Die Tücke mit der Lücke
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Vermeiden Sie böse Überraschungen bei Ihrer Rente: Um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu halten, sollten Sie etwa 60 bis 80 Prozent Ihres Einkommens zu Erwerbszeiten beziehen können. Liegt Ihre Rente darunter, haben Sie eine Vorsorgelücke. Die restlichen 40 bis 20 Prozent sollten Sie durch die private Vorsorge sicherstellen. Je früher Sie mit dem Aufbau Ihrer Altersvorsorge beginnen, desto weniger müssen Sie jährlich zur Seite legen.
Um abzuklären, ob bei Ihnen eine Vorsorgelücke besteht, berechnen Sie zuerst Ihre voraussichtliche Jahresrente. Diese setzt sich aus der AHV-Rente (1.Säule) und der Rente aus der Pensionskasse (2.Säule) zusammen. Wie gross Ihre AHV-Rente sein wird, erfragen Sie bei der kantonalen Ausgleichkasse. Informationen über die Rente der Pensionskasse entnehmen Sie Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis.
Wenn Sie Teilzeit arbeiten, zahlen Sie weniger in die Pensionskasse ein – und haben somit weniger Rente im Alter zur Verfügung. Auch die AHV-Rente dürfte durch das niedrigere Durchschnittseinkommen tiefer ausfallen als bei Vollzeit.
Zu Vorsorgelücken führen oftmals Unterbrüche in der Erwerbstätigkeit, etwa bei Kinderpausenoder Weiterbildungen.
Je höher Ihr Einkommen zu Erwerbszeiten war, desto empfindlicher kann eine Vorsorgelücke bei der Pensionierung ausfallen. Die untenstehende Grafik verdeutlicht dies:
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Ihre Altersrente wird aufgrund des angesparten Pensionskassenguthabens und mit dem Umwandlungs-Prozentsatz berechnet. Dieser Satz ist zurzeit am Sinken – entsprechend wird weniger Rente aus der 2. Säule ausbezahlt.
Leute, die sich früher pensionieren lassen, zahlen weniger lange Geld ein – ihre Jahresrente wird entsprechend gekürzt.
Sie können allfällige Lücken auf verschiedene Arten schliessen:
Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:
n die Säule 3a dürfen Sie nur als erwerbstätige Personen einzahlen, auch muss Ihr Wohnsitz in der Schweiz sein. Falls Sie nicht in die Säule 3a einzahlen können, haben Sie Option, Ihre Vorsorge über die Säule 3b zu regeln. In die Säule 3b einbezahlte Beträge können Sie allerdings nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch müssen Sie das 3b-Guthaben im Hinblick auf die Vermögenssteuer deklarieren. Wenn Sie risikobereit sind, kann es äusserst attraktiv sein, einen Teil des 3. Säule-Guthabens in einen Fonds zu investieren. In Anbetracht der durchschnittlichen Rendite, die an der Börse in den letzten 100 Jahren generiert wurde, lohnt sich ein Engagement mit langfristiger Sicht.
Auch in der Pensionskasse können Sie freiwillige Einkäufe tätigen, um Vorsorgelücken zu schliessen. Erhöht sich etwa Ihr Jahreslohn von CHF 40'000 auf CHF 60'000, haben Sie die Möglichkeit, die Differenz durch einen Einkauf auszugleichen. Nach dem Einkauf ist Ihr Altersguthaben so hoch wie der Betrag, den Sie mit einem durchgehend versicherten Lohn von CHF 60'000.- angespart hätten. Freiwillige Einkäufe in der 2. Säule dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Vorsorgelücken entstehen oft, wenn Sie Ihren Lohn nicht vollständig versichert haben. Sowohl in der AHV wie auch in der beruflichen Vorsorge ist gemäss dem Gesetz nur der Lohn bis CHF 90 720 versichert (obligatorischer Bereich). Um dies zu verhindern, können Sie sich in der beruflichen Vorsorge über den obligatorischen Bereich hinaus versichern (überobligatorischer Bereich). Verdienen Sie etwa CHF 120'000 im Jahr, können Sie in der beruflichen Vorsorge diese volle Summe anstatt nur CHF 90 720 versichern.
Was ist der überobligatorische Teil der Pensionskasse?
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