Die Leistungen der beruflichen Vorsorge im Alter, bei Invalidität und im Todesfall
Dreierlei zur zweiten Säule
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Die Berufliche Vorsorge ermöglicht Ihnen im Alter den gewohnten Lebensstandard. Ebenfalls sichert die 2. Säule Sie und Ihre Angehörigen bei Invalidität und Tod ab. Finanziert wird die Berufliche Vorsorge mit Beitragszahlungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Beiträge werden dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge.
Bei Ihrer Pensionierung erhalten Sie eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge. Die Rentenhöhe hängt ab von den eingezahlten Beiträgen, der Verzinsung des angesparten Guthabens sowie vom Umwandlungssatz: Er bestimmt zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung, wie Ihr Angespartes in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz für die gesetzliche Mindestleistung (den obligatorischen Teil des Guthabens) ist vorgegeben.
Falls Sie eine Invalidität von 40 Prozent oder mehr erleiden, haben Sie Anspruch auf eine Rente. Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe Ihrer Rente: Bei 40 Prozent erhalten Sie eine Viertelrente, bei 50 Prozent eine halbe und bei mehr als 70 Prozent die ganze Rente. Pax orientiert sich dabei an der Verfügung der IV.
Im Todesfall erhalten Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente, Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Eingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt. Für Paare im Konkubinat hängen mögliche Leistungsansprüche vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung ab. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über die Unterschiede der Vorsorge bei den verschiedenen Lebensformen wie Ehe, Partnerschaft oder Konkubinat.
Alle oben genannten Leistungen finden Sie in Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis, den wir Ihnen jährlich am Anfang des Jahres zusenden. Weitere hilfreiche Hilfestellungen zum Vorsorgeausweis finden Sie im folgenden Link:
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