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Vorsorgeausweis verstehen

Was ist der Vorsorgeausweis?
Viele Versicherte denken beim Vorsorgeausweis an ein bedrucktes Papier mit vielen Zahlen.  Wir zeigen Ihnen, weshalb sich eine genauere Prüfung des Auszugs lohnt, und helfen Ihnen dabei, den Überblick über Ihre finanzielle Situation zu gewinnen. 
Den Vorsorgeausweis können Sie als versicherte Person telefonisch jederzeit bei uns anfordern oder online im Portal runterladen.
Ausschnitt vom Vorsorgeausweis
Im Todesfall nach der Pensionierung Die hier ausgewiesenen Leistungen werden im Todesfall nach der Pensionierung ausbezahlt.
Sollten Sie einen Einkauf getätigt haben und der Vorsorgeplan den Baustein -Einkauf mit Rückgewähr - beinhalten, kriegen Ihre Hinterbliebenen den ausgewiesenen Betrag ausbezahlt.
Der ausgewiesene Betrag wird an weitere Hinterbliebene ausbezahlt, sofern kein Ehegatte oder Lebenspartner der Pensionskasse gemeldet wurde. 
Stiftung Bei Pax gibt es zwei Personalvorsorgestiftungen: die Pax, Sammelstiftung BVG und die Pax, Stiftung zur Förderung der Personalvorsorge (Ergänzungsvorsorge). Hier sehen Sie, welcher Stiftung Sie angeschlossen sind.
Vertrags-Nr. Bezieht sich auf die Versicherungspolice Ihres Arbeitgebers. Diese Nummer hilft uns, Sie schnell zu identifizieren. Halten Sie sie bei Fragen bereit.
Versicherten-Nr. Ist Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV). Diese Nummer hilft uns, Sie schnell zu identifizieren. Halten Sie sie bei Fragen bereit.
Personenkreis Jeder Arbeitgeber kann einen oder mehrere Personenkreise bilden, die unterschiedlich versichert sind. Hier sehen Sie, in welchem Personenkreis Sie versichert sind.
Vorsorgekommission Ist das verantwortliche Organ für die Personalvorsorge. Sie besteht aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, die jeweils von ihnen gewählt werden.
Versicherte Person Hier finden sie Ihren Namen und Ihre Grunddaten als versicherte Person.
IV-Grad Bei Invalidität wird hier der Grad der Invalidität aufgezeigt, die bei uns versichert ist.
Leistungsbasis Aufgrund der in diesem Abschnitt definierten Löhne werden die Leistungen berechnet.
Der Jahreslohn wird vom Arbeitgeber gemeldet und entspricht dem Monatslohn x12 oder x13. Arbeiten Sie auf Stundenlohnbasis, wird der voraussichtliche Jahreslohn gemeldet. Abweichungen von weniger als 10 Prozent müssen nicht gemeldet werden.
Der versicherte Lohn Risiko und Sparen entspricht dem Grundlohn abzüglich Koordinationsabzug. Er entspricht mindestens dem minimal versicherten Lohn gemäss BVG und maximal dem 12-fachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Altersrente.
Finanzierung Zusammensetzung der jährlichen Beiträge, die der Arbeitgeber in die Vorsorgestiftung einbezahlt.
Monatlicher Arbeitnehmerbeitrag Ihr Arbeitgeber zieht diesen Betrag von Ihrem monatlichen Lohn ab und zahlt ihn in Ihre Pensionskasse ein.
Ist der gesamte Jahresbeitrag, der für die Altersvorsorge angespart wird.
Ist der gesamte Jahresbeitrag, der zur Finanzierung der Risikoleistungen (Tod und Invalidität) verwendet wird.
Ist der gesamte Jahresbeitrag, der zur Finanzierung der Kosten verwendet wird.
Austrittsleistung Angabe der gesamten Austrittsleistung, wenn Sie per genanntem Datum aus dem Pensionskassenvertrag Ihres Arbeitgebers austreten.
BVG-Anteil Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt lediglich Minimalleistungen vor. In der Spalte BVG-Anteil werden die Summen ausgewiesen, die gemäss BVG versichert sein müssen. Der BVG-Anteil spielt für die Berechnung der Verzinsung des Altersguthabens eine Rolle spielen.
Als Überschuss (manchmal auch Gewinnbeteiligung) versteht man eine zusätzliche Versicherungsleistung oder Beitragsreduktion, die in der Regel einmal jährlich zugewiesen werden kann.
Leistungen Es werden die Leistungen in Zahlen ausgewiesen, wie sie im Vorsorgeplan definiert sind.
Bei Pensionierung Das ordentliche Pensionierungsdatum liegt am Ende des Monates, in dem Sie das Pensionsalter erreichen.
Kapital BVG-Anteil Dieses Kapital steht Ihnen unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des BVG als Anteil Ihres Gesamtguthabens bei der Pensionierung zu.
Kapital Total Das voraussichtliche Altersguthaben wird mit einem Zinssatz für die Projektion (Hochrechnung) gerechnet. Dies ist der zu erwartende Betrag bei ordentlicher oder vorzeitiger Pensionierung.
Altersrente jährlich Das voraussichtliche Altersguthaben mit Zins wird mit dem Umwandlungssatz in die Altersrente umgerechnet.
Aus der projizierten jährlichen Altersrente wird die Kinderrente gemäss Vorsorgeplan berechnet. Dies steht Ihnen voraussichtlich im Falle der Pensionierung zu.
Im Todesfall vor der Pensionierung Die hier ausgewiesenen Leistungen werden im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unseren Ratgebern.
Falls ein Todesfallkapital im Vorsorgeplan vorgesehen ist, haben die Hinterlassenen Anspruch darauf.
Bei Invalidität Die hier ausgewiesenen Leistungen werden bei Invalidität ausbezahlt, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unseren Ratgebern.
Wartefristen Die Wartefrist gibt an, ab wann die Pax die Beiträge bezahlt (Beitragsbefreiung), resp. die Invalidenrente ausbezahlt wird.
Das ist der Betrag, der für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum vorbezogen worden ist. Die Summe kann wieder in die Personalvorsorge zurückgezahlt werden.
Das ist der Betrag, der im Scheidungsfall an den geschiedenen Partner übertragen und noch nicht wieder eingebracht worden ist. Die Summe kann wieder in die Personalvorsorge eingezahlt werden.
Diesen Betrag können Sie für die Schliessung von Vorsorgelücken einkaufen. Eine Einkaufsmöglichkeit ergibt sich, wenn das vorhandene Altersguthaben tiefer als das gemäss Vorsorgeplan maximal mögliche Altersguthaben ist. Weitere Informationen zum freiwilligen Einkauf finden Sie in unserem Ratgeber.
Einkauf vorzeitige Pensionierung Diesen Beitrag können Sie einzahlen, wenn Sie sich ohne Kürzungen der Altersrente im ordentlichen Pensionsalter vorzeitig pensionieren lassen möchten.
Obligatorischer Anteil Das sind die gültigen Zinssätze für das obligatorische Altersguthaben.
Überobligatorischer Anteil Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge legt obligatorische Mindestleistungen fest (BVG-Anteil). Die Differenz zu den von Ihnen versicherten Leistungen wird als überobligatorischer Anteil bezeichnet. Der Zinssatz für den BVG-Anteil wird vom Bundesrat festgesetzt; der Zinssatz für den überobligatorischen Anteil vom Versicherer.
Mit diesem Zins wird Ihr Altersguthaben verzinst. Der Zinsertrag wird Ende Jahr oder per Austrittsdatum Ihrem Altersguthaben gutgeschrieben.
Dieser Zinssatz wird für die Berechnung der projizierten Altersleistungen verwendet. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zins, um die Entwicklung des Altersguthabens aufzuzeigen.
Sie dienen zur Berechnung Ihrer Altersleistungen. Für den Anteil BVG und den überobligatorischen Anteil werden verschiedene Umwandlungssätze angewendet. Formel: Altersguthaben x Umwandlungssatz = Altersrente.
Diesen Betrag können Sie für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen. Ein Vorbezug reduziert Ihre Vorsorgeleistungen und muss besteuert werden.
Dies ist der von Ihnen für Wohneigentum vorbezogene Betrag. 
Hier wird angezeigt, ob die Leistungen für selbst genutztem Wohneigentum verpfändet wurde.
Das ist das Altersguthaben, das zum Zeitpunkt der Heirat vorhanden war. Es wird für die Berechnung der zu teilenden Altersleistung bei einer allfälligen Scheidung benötigt.
Hier wird angezeigt, ob ein Lebenspartner bei der Vorsorgeeinrichtung angemeldet ist.
Hier wird angezeigt, ob Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung bereits ein Alterskapital beantragt haben. Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Vorsorgeplan.
Hier wird angezeigt, wann und mit welchem Grad ein Antrag auf vorzeitige Pensionierung gestellt wurde.
Mit Ihrem Registrierungscode und Ihrer AHV-Nr. können Sie sich unter www.pax.ch/vp für das Versicherten-Portal registrieren und haben jederzeit Zugriff auf Berechnungen und Dokumente.
Scannen Sie diesen QR-Code mit Ihrem Smartphone, um Ihre persönliche Vorsorgesituation zu analysieren und zu optimieren.

Häufigsten Fragen zum Vorsorgeausweis

Wie und wann erhalte ich meinen Vorsorgeausweis?

Falls Sie Angestellte:r sind und einen Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 verdienen, erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis mindestens einmal im Jahr von Ihrer zuständigen Pensionskasse online oder auf dem Postweg zugestellt. Ausserdem können Versicherte von Pax ihren aktuellen Vorsorgeausweis jederzeit im Versichertenportal der beruflichen Vorsorge abrufen.

Was sind die wichtigsten Informationen auf meinem Vorsorgeausweis?

Auf Basis Ihres versicherten Jahreslohnes (siehe Punkt Leistungsbasis) werden die Beiträge und Vorsorgeleistungen berechnet. 
Die wichtigsten Werte finden Sie unter dem Abschnitt Leistungen:

  • Bei Pensionierung sehen Sie Ihr voraussichtliches Alterskapital, welches auf den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hochgerechnet wird.
  • Im Todesfall vor der Pensionierung können Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) einsehen. Falls der Vorsorgeplan ein Todesfallkapital für die Hinterlassenen vorsieht, so wird dieses ebenfalls aufgeführt.
  • Im Todesfall nach der Pensionierung finden Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) vor. 
  • Die Leistungen bei Invalidität werden in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad (siehe IV-Grad am Anfang des Dokuments) ausgerichtet.

Unter dem Abschnitt «Einkauf / Rückzahlung» wird Ihnen der Betrag ausgewiesen, den Sie im Scheidungsfall oder zur Schliessung individueller Vorsorgelücken freiwillig und unter Abzug vom steuerbaren Einkommen reinvestieren dürfen. 

 

Kann ich meinen Konkubinatspartner bei der Pensionskasse bzw. Vorsorgeeinrichtung begünstigen?

In Abhängigkeit vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung besteht im Falle des Ablebens ein Anspruch auf die Gewährung einer Lebenspartnerrente. Die Lebenspartnerschaft ist zu Lebzeiten der Vorsorgeeinrichtung zu melden. Versicherte von Pax finden nähere Informationen dazu in den Formularen Anmeldung einer Lebenspartnerschaft und Begünstigungserklärung

Wie kann ich Vorsorgelücken erkennen und schliessen?

Das Vorhandensein von Vorsorgelücken hängt von Ihren prognostizierten Rentenleistungen gemäss Vorsorgeausweis sowie Ihrem finanziellen Lebensbedarf nach der Pensionierung ab. Aufgrund der Berücksichtigung diverser Kriterien lässt sich diese Frage nur in einer persönlichen Vorsorgeberatung klären. Falls aus der Analyse Ihrer Vorsorgesituation eine Lücke hervorgeht, können Sie diese entweder durch einen freiwilligen Einkauf oder durch den Abschluss einer Vorsorgelösung (Säule 3a / Säule 3b) schliessen. Versicherte von Pax können den QR-Code auf ihrem persönlichen Vorsorgeausweis scannen und anschliessend eine Analyse ihrer Altersvorsorge und ihres Risikoschutzes durchführen.  

Was muss ich bei einer vorzeitigen Pensionierung beachten?

Das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung kann eine Frühpensionierung in der beruflichen Vorsorge frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr vorsehen. Ist dies in den reglementarischen Bestimmungen Ihrer Vorsorgeeinrichtung angedacht, so gilt es mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung abzuklären, ob eine Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgerichtet wird. 
Verstehen Sie nur Bahnhof? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

Allgemeiner Kontakt

Kontaktieren Sie uns. Wir sind für Sie da.
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+ 41 61 277 66 66

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13:00 – 17:00 Uhr
Pax, Schweizerische
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