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Gewichte

Neues Umwandlungssatzmodell von Pax

Fair und ausgewogen
Pax geht mit dem neuen Umwandlungssatzmodell einen eigenen Weg. Und trägt damit zu einer nachhaltigen, tragbaren und fairen beruflichen Vorsorge bei.

Der Umwandlungssatz im Spannungsfeld

Der Umwandlungssatz rechnet das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene angesparte Altersguthaben in die Jahresrenten um, die während der restlichen Lebenszeit ausbezahlt werden. Mit 6.8 Prozent ist der gesetzlich festgeschriebene Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens heute zu hoch, denn er entspricht längst nicht mehr den ökonomischen Realitäten. Dies führt zu einer unerwünschten Umverteilung der Erträge von aktiven Versicherten zu den Rentnern.

Eigener Weg mit neuem Modell

Pax hat darauf reagiert und ein neues Umwandlungssatzmodell entwickelt. Anders als im Markt üblich, berücksichtigt Pax mit dem neuen Berechnungsmodell immer sowohl das obligatorische als auch das überobligatorische Altersguthaben für die Berechnung der Altersrente. Versicherte mit wenig überobligatorischem Altersguthaben erhalten so eine höhere Altersrente und werden nicht benachteiligt. Und durch die Reduktion der Umverteilung erhalten die aktiven Versicherten eine bessere Verzinsung ihres überobligatorischen Altersguthabens, da ein grösserer Teil des Vermögensertrages an sie ausgeschüttet werden kann.

So funktioniert das neue Berechnungsmodell

Die Höhe der individuellen Altersrente basiert auf drei Rechnungsgrundlagen.
  • Berechnung 1: Pax berücksichtigt, wie im Markt üblich, das obligatorische Altersguthaben mit einem Umwandlungssatz, der tiefer ist als der aktuell gesetzlich vorgeschriebene von 6.8 Prozent, und das überobligatorische Altersguthaben mit dem überobligatorischen Umwandlungssatz. 
  • Berechnung 2: Die vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistung (die sogenannte BVG-Schattenrechnung) beachtet nur das obligatorische Altersguthaben und wendet den gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz von 6.8 Prozent an. 
  • Berechnung 3: Pax berücksichtigt in einer zusätzlichen Vergleichsrechnung das obligatorische Altersguthaben mit dem gesetzlichen Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent und das überobligatorische Altersguthaben mit dem überobligatorischen Umwandlungssatz mit dem Faktor 50 Prozent.

Pax orientiert sich zum Vorteil der Versicherten immer am höchsten errechneten Wert.

Das sind die Vorteile

Durch die Reduktion der Umverteilung erhalten die aktiven Versicherten eine bessere Verzinsung ihres überobligatorischen Altersguthabens, da ein grösserer Teil des Vermögensertrages an sie ausgeschüttet werden kann.
Versicherte mit wenig überobligatorischem Altersguthaben werden nicht benachteiligt.
Weil ein höheres überobligatorisches Altersguthaben zu einer höheren Altersrente führt, profitieren die Versicherten immer von freiwilligen Einkäufen oder zusätzlichem (überobligatorischem) Sparen.
Das Modell von Pax trägt zu einer nachhaltigen, tragbaren und fairen Beruflichen Vorsorge bei.

Wichtig für die Versicherten

  • Die laufenden Renten sind von der Anpassung des Umwandlungssatzes nicht betroffen.
  • Die Anpassung der Umwandlungssätze hat keinen Einfluss auf den Kapitalbezug. 
  • Die gesetzlichen Mindestleistungen werden eingehalten.
Für alle Personen, die bis spätestens 31. Dezember 2022 in Pension gehen und ab dem 1. Januar 2023 eine Altersrente beziehen, gelten noch die Konditionen 2022. Die Einführung des neuen Umwandlungssatzmodells von Pax erfolgt auf den 2. Januar 2023. Der Umwandlungssatz wird schrittweise abgesenkt, um die Auswirkungen für Personen kurz vor der Pensionierung zu reduzieren. Die jährlichen Schritte sind 6.8 Prozent (2022), 6.5 Prozent, 6.2 Prozent und 6.0 Prozent ab dem Jahr 2025. 

Für alle Angaben gilt: Tritt eine BVG-Reform in Kraft, gilt maximal der mit der Reform eingeführte BVG-Mindestumwandlungssatz.

Weitere Informationen

Fragen und Antworten zum neuen Umwandlungssatzmodell von Pax pdf
Neues Umwandlungssatzmodell von Pax Informationsblatt, pdf
Vollversicherung: Umwandlungssätze für Altersrenten Basisvorsorge, pdf

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