Alles zur Selbstständigkeit in der Schweiz auf einen Blick
Richtig vorsorgen in der Selbstständigkeit
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Richtig vorsorgen in der Selbstständigkeit
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Selbstständig werden ist nicht schwer, selbstständig sein dagegen sehr. So schlimm ist es nicht. Aber Sie sollten sich Gedanken machen, wie Sie Ihre Zukunft gut absichern.
Für die Anerkennung des Status der Selbstständigkeit durch die kantonale Ausgleichskasse braucht es als Nachweis z. B. Offerten oder Rechnungen. Melden Sie sich dort möglichst rasch an. Die Ausgleichskasse prüft dann, ob die Kriterien erfüllt sind. Dann können Sie sich auch bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) anmelden.
Ein Einzelunternehmen lässt sich ohne viel Aufwand oder Kapital gründen. Mit einer Einzelfirma gelten Sie als selbstständig erwerbend und sind für Ihre Absicherung selbst verantwortlich. Eine Eintragung im Handelsregister ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 zwingend. Mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Aktiengesellschaft (AG) sind Sie im Gegensatz zur Einzelfirma bei Ihrer eigenen Firma angestellt und besser geschützt.
Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit gelten in der Schweiz als Einkommen. Das versteuern Sie nach Abzug der Sozialabgaben normal. Wenn Sie mehr als CHF 100’000 Umsatz machen, müssen Sie gegebenenfalls Mehrwertsteuer abrechnen. Melden Sie sich dafür bei der eidgenössischen Steuerverwaltung an.
Die berufliche Vorsorge ist bei einer Selbstständigkeit in der Schweiz nicht Pflicht. Das ist ein grosses Risiko für Ihre Altersvorsorge. Sichern Sie sich richtig ab.
Bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie sich um folgende Versicherungen kümmern: AHV und IV, Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung, Krankenversicherung sowie Lohnausfallversicherung. Pensionskasse und 3. Säule sind freiwillig. Bei der Arbeitslosenversicherung können Sie sich als Selbstständigerwerbende nicht versichern.
Die 1. Säule ist auch für Selbstständige obligatorisch: Treten Sie Ihrer kantonalen Ausgleichskasse bei. Dann können Sie Beiträge in die 1. Säule einzahlen. So sichern Sie das Existenzminimum ab – aber auch nicht mehr. Wenn Sie jemanden anstellen, müssen Sie die Person dagegen sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule absichern.
Die berufliche Vorsorge ist für Sie als selbstständig erwerbende Person freiwillig. Sie müssen nicht in die 2. Säule einzahlen. Aber tun Sie es trotzdem. Wenn Sie Ihren Lebensstandard auch nach der Pensionierung halten wollen, müssen Sie die richtigen Vorsorgemassnahmen treffen. Am besten tun Sie das in allen drei Säulen.
Auch die 3. Säule ist freiwillig für Sie. Aber mit einer Säule 3a können Sie nicht nur fürs Alter sparen, sondern auch Steuern sparen. Falls Sie keine 2. Säule haben, dürfen Sie als Selbstständige bis zu 20 Prozent des Einkommens und maximal CHF 36’288 (Stand: 2025) einzahlen und bei der Steuer vom Einkommen abziehen. Mit einer 2. Säule sind es CHF 7’258 (Stand: 2025).
Schenken Sie sich mehr Sicherheit für die Zukunft
Arbeiten nach den eigenen Regeln. Wann und wo Sie wollen. Von der Selbstständigkeit träumen viele Menschen. Gehören Sie auch dazu? Wir geben Ihnen Tipps, woran Sie denken müssen. So gelingt Ihnen ein erfolgreicher Start ins neue Arbeitsleben.
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