
Grundsätze der beruflichen vorsorge
Die Zukunft ist geregelt1985 wurde die berufliche Vorsorge völlig neu geregelt. Die Umrisse waren bei der Einführung bekannt, längst aber nicht alle Details. Von Anfang an war beispielsweise klar, dass die berufliche Vorsorge kollektive Vorsorge sei. Im Verlaufe der Zeit kristallisierten sich die Prinzipien mehr und mehr heraus und die historisch gelebten Grundsätze wurden 2005, im Rahmen der 1. BVG-Revision vom Bundesrat, erstmals auf Gesetzesstufe relativ detailliert festgehalten.
Die Grundsätze für die berufliche Vorsorge sind in der Verordnung zum BVG – der sogenannten BVV 2 (Verordnung über die berufliche Vorsorge) - in den Artikeln 1 – 1h näher geregelt. Nach diesen Bestimmungen muss die berufliche Vorsorge
- angemessen
- kollektiv
- unter Wahrung des Gleichbehandlungsprinzipes
- planmässig
- sowie unter Einhalten des Versicherungsprinzips durchgeführt werden.
Vernünftig versichert

Andererseits darf die Altersrente aus der Pensionskasse zusammen mit der AHV-Altersrente gewisse Prozentsätze nicht überschreiten. Hat jemand mit 65 Jahren beispielsweise einen versicherten Lohn in Höhe von CHF 100‘000, dürfen AHV- und Pensionskassenaltersrente zusammen maximal CHF 85‘000 betragen.
Kollektive Behandlung
Keiner ist gleicher
Alles nach Plan
Versicherungsprinzip ahoi
Einige Kantone haben die Prinzipien in aussagekräftigen Merkblättern erläutert, auf die im Anhang hingewiesen wird. Ferner sind einige Urteile aus der sehr umfangreichen Rechtsprechung aufgeführt.
Autor und Quellenangabe
Roger Iff, Steuerfachmann;
Quellen:
Luzerner Steuerbuch Band 2: Merkblatt § 70 Nr. 2 Steuerbefreiung von Einrichtung der beruflichen Vorsorge (www.steuerbuch.lu.ch Band 2)
St. Galler Steuerbuch online : Merkblatt 45 Nr. 7 Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (www.steuern.sg.ch steuerbuch online / Inhaltsverzeichnis)
Zum Thema «drei Vorsorgepläne in einem KMU mit 7 Angestellten» siehe Urteil A-14-54 des Graubündner Verwaltungsgerichts vom 8. Januar 2016 ( www.justiz-gr.ch gerichte / verwaltungsgericht / rechtsprechung; 28 Seiten, aber sehr instruktiv)
Zur Plangestaltung bei einem Zahnarzt mit seiner angestellten Ehefrau und zwei DH siehe Bundesgericht 2C_745/2016 vom 6. Februar 2017 (www.google.ch; Urteil in französischer Sprache)
Zur Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Steuerfolgen auf Ebene der involvierten AG siehe Steuerrekurskommission Zürich, Entscheid ST.2010.53-56 vom 29. November 2010 (www. strgzh.ch)
Für Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und der Steuerfolgen auf Ebene des Aktionärs siehe Steuerrekurskommission Zürich, Entscheid ST.2011.358-362.1985 wurde die berufliche Vorsorge völlig neu geregelt. Die Umrisse waren bei der Einführung bekannt, längst aber nicht alle Details. Von Anfang an war beispielsweise klar, dass die berufliche Vorsorge kollektive Vorsorge sei. Im Verlaufe der Zeit kristallisierten sich die Prinzipien mehr und mehr heraus und die historisch gelebten Grundsätze wurden 2005, im Rahmen der 1. BVG-Revision vom Bundesrat, erstmals auf Gesetzesstufe relativ detailliert festgehalten.