
Termine und Informationen
Berufliche Vorsorge im Kalenderjahr
1. Beitragsfälligkeit
Beiträge
Die Risiko-, Kosten- und Sparbeiträge sind per Ende Jahr fällig. Sie können jedoch im Voraus flexibel auf das Beitragskonto einbezahlt werden. Dafür wird bis zum Datum der Fälligkeit ein Zins gutgeschrieben. Dabei profitieren Sie von überaus attraktiven Zinssätzen.
Beitragskonto
Auf diesem Konto werden die Zahlungen der Beiträge der beruflichen Vorsorge verbucht. Die Beitragszahlungen sind per Ende des Jahres fällig.
Arbeitgeberbeitragsreserve
Die zweckgebundenen Mittel auf diesem Konto dürfen nur für die Bezahlung der Arbeitgeber-Anteile der Beiträge verwendet werden. Die Einzahlung auf dieses Konto bewirkt für das Unternehmen einen Abzug auf dem steuerbaren Reinertrag. Die maximale Höhe dieses Kontos wird deshalb durch die Praxis der kantonalen Steuerbehörden in der Regel auf das Fünffache der Arbeitgeber-Anteile der Beiträge begrenzt.
2. Kontoauszug mit Einzahlungsschein
3. Lohnliste / Jahreslohnmeldungen
Lohnmutationen
- Die Unterlagen für die Meldung der neuen Löhne fürs Folgejahr erhalten Sie wie gewohnt anfangs Dezember.
- Firmen, welche uns die Lohnliste per 1. Januar noch nicht zurückgesandt haben, erhalten im Februar ein Erinnerungsschreiben mit der Bitte, dies bis Ende Februar zu erledigen.
- Bleibt die Mitteilung aus, werden Ende Februar die Mutationen mit den uns bekannten Löhnen durchgeführt.
- Retournierte, vollständig ausgefüllte Lohnlisten werden von uns bearbeitet. Die neuen Dokumente stellen wir Ihnen so rasch wie möglich zu:
-Sammelausweis
-Individuelle Vorsorgeausweise für jede versicherte Person in einem verschlossenem Couvert (Anforderung Datenschutz)
-Beitragsrechnung
4. Informationen zum Geschäftsjahr
Ihre Sammeleinrichtungen statten im Juli über das Geschäftsvorjahr Bericht ab. Dabei informieren wir Sie mit einem Brief über:
- Jährliche Beiträge, die Sie als Firma bezahlt haben
- Jährliche Beiträge, welche der Stiftung insgesamt bezahlt wurden
- Den Überschuss, der Ihrer Firma zugewiesen wird
- Überschüsse der Stiftung, die insgesamt erzielt wurden
- Die Mitteilung wird so gestaltet, dass Ihre Vorsorgekommission sie auf Anfrage direkt den Versicherten weiterleiten kann. Sie ersparen sich grösseren Aufwand.
Jahresrechnung Vorjahr
Natürlich steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt auch die Vorjahresrechnung der Stiftung online oder in Papierform zur Verfügung. Sie laden sie direkt aus unserem Download-Center herunter oder bestellen sie gedruckt direkt via Telefon +41 61 277 66 80 oder per E-Mail kundenservice-bvg@pax.ch.