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Pax BVG-Business

Pensionskasse für KMU
Sie suchen eine BVG-Lösung für Ihr Unternehmen? Wir machen es Ihnen einfach. Hier können Sie schnell und bequem in nur 5 Schritten online das BVG-Business abschliessen - oder eine persönliche Beratung für eine passende Lösung für Ihr KMU anfordern.
Tätowiertes Paar steht vor aufgehängten Fahrrädern an der Wand

Ihre Vorteile mit einer BVG-Lösung von Pax

  • Direkt online berechnen und abschliessen - Ohne Papierkram

  • Dynamische Anpassung an Unternehmensentwicklung und individuelle Wünsche möglich

  • Fälligkeit der Beiträge erst per Ende Jahr

Pax BVG-Business

Möchten Sie eine un­komplizierte Lösung, die Ihnen viel Sicher­heit bietet? BVG-Business von Pax passt sehr gut zu kleinen Unter­nehmen mit bis zu fünf Mit­arbeitenden. Sie können Ihre BVG-Versicherung einfach und bequem online ab­schliessen. 

Eröffnen Sie Ihre BVG KMU-Lösung online

Einfach und bequem: Das ist unsere BVG-Versicherung für KMU mit bis zu fünf Mitarbeitenden.

  • Sechs Pläne zur Auswahl für verschiedene Bedürfnisse
  • Einfache Onlineverwaltung
  • Dynamische Anpassung an Unternehmensentwicklung möglich
  • Vollversicherung für höchste Sicherheit
Alle Vorteile finden Sie in unserer Broschüre.
Haben Sie noch offene Fragen? Buchen Sie jetzt eine kostenlose Beratung.

Massgeschneiderte BVG-Lösungen

Pax bietet Ihnen BVG-Versicher­ungen, die punkt­genau auf Sie zu­ge­schnitten sind. Ge­mein­sam mit Ihnen er­mitteln wir die Be­dürfnisse und setzen die für Sie optimale Vorsorge­lösung ge­mein­sam um. Sie können bis zu fünf unter­schiedliche Personen­kreise definieren und passende Spar­pläne auswählen. Bieten Sie bessere Leistungen, indem Sie die IV-, Partner- und Waisen­rente erhöhen. Setzen Sie auch für Ihre Mit­arbeitenden in Teil­zeit attraktive Anreize: Passen Sie den Koordinations­abzug dem Be­schäftigungs­grad an und wählen Sie eine tiefere BVG-Eintritts­schwelle. So positionieren Sie sich als guten Arbeit­geber.

Pax als idealer Partner für Ihre BVG-Lösung

Als Kunde sind Sie gleich­zeitig Ge­nossen­schafts­mit­glied. Wir sind spezialisiert auf die Vor­sorge und unser Fokus liegt auf der Schweiz. Pax verwaltet Ihr Ver­mögen selbst und gibt Ihnen viel finan­ziellen Spiel­raum. Blicken Sie ge­mein­sam mit uns in die Zukunft.
  • Wir sind eine Genossenschaft

    Als Kunde sind Sie gleichzeitig Genossenschaftsmitglied. Pax gehört ihren Mitgliedern und kann weder gekauft noch verkauft werden. Das macht uns wirtschaftlich unabhängig. Dazu profitieren Sie von einer nachhaltigen Überschusspolitik.  
  • Wir fokussieren uns auf die Schweiz

    Als Schweizer Lebensversicherungs-Gesellschaft sind wir auf den Schweizer Markt fokussiert – und unseren Kunden verpflichtet.
  • Wir verwalten Ihre Vermögen selber

    Dank der Pax Asset Management AG (Pax AM) geniessen Sie Inhouse Management, hohe Expertise und effiziente Prozesse. Pax AM agiert flexibel am Markt und plant trotzdem langfristig.
  • Wir sind spezialisiert auf die Vorsorge

    Bei uns erwartet Sie eine komplette Vorsorgepalette mit erstklassiger Absicherung. Unsere Lösungen sind von hoher Qualität – mit einem hohen Mass an Flexibilität in der Produktausgestaltung und in der Auswahl der Anlagestrategien.
  • Wir geben Ihnen finanziellen Spielraum

    Die Beträge für Ihre Vorsorgelösung sind erst per Ende Jahr fällig. Sie wählen selbst, ob Sie monatlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Dank der Fälligkeit am 31. Dezember schonen Sie Ihre Liquidität und bezahlen keine unterjährigen Verzugszinsen.
  • Wir blicken in die Zukunft

    Dank unserem Online-Portal können Sie Mutationen wie Anmeldungen, Austritte oder Lohn- und Adressänderungen einfach selbst vornehmen. Fragen Sie den Kontostand ab, sehen Sie sich die Beitragsübersicht an oder erstellen Sie Simulationen für die Versicherten.

Häufig gestellte Fragen zu BVG-Versicherungen

Ab wann zahlt man BVG-Beiträge für Mitarbeitende?

  • Die berufliche Vor­sorge ist in der Schweiz obli­gatorisch für alle Mit­arbeitenden, die mindestens CHF 22’050 pro Jahr verdienen (Stand 2023), die der AHV unter­stellt sind, die die Alters­grenze er­reicht haben und deren Arbeit­geber AHV-beitrags­pflichtig ist.
  • Nicht in der Pensions­kasse ver­sichern müssen Sie z. B. Mit­arbeitende mit einem auf höch­stens drei Monate befristeten Arbeits­vertrag, Mit­arbeitende, die zu mindestens 70 Prozent in­valide sind sowie mit­arbeitende Familien­mit­glieder in einem land­wirtschaft­lichen Betrieb.
  • Als In­haberin oder In­haber müssen Sie sich in einer Pensions­kasse ver­sichern, wenn Sie selbst bei Ihrer GmbH oder AG an­gestellt sind und die weiteren Vor­aus­setzungen erfüllen, wie Alter, Lohnhöhe, der AHV unter­stellt und AHV-beitrags­pflichtig.

Ab welchem Alter zahlt man Beiträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge und wie entwickeln sie sich?

Die BVG-Beiträge hängen vom Alter der versicherten Person ab:

  • Ab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag: Versicherung der Risiken Invalidität und Tod
  • Ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag: Alterssparen und Versicherung der Risiken Invalidität und Tod

Die Beiträge berechnen sich je nach Alter als Prozentsatz des koordinierten Lohns:

  • 25-34 Jahre: 7 Prozent
  • 35-44 Jahre: 10 Prozent 
  • 45-54 Jahre: 15 Prozent
  • 55-65 Jahre: 18 Prozent

Den Mitarbeitenden wird jeweils die Hälfte vom Bruttolohn abgezogen, z. B. 3.5 Prozent bei einer 30-jährigen Person.

Wie kann man die 2. Säule für Mitarbeitende optimieren?

  • Schauen Sie im Re­glement Ihrer Pensions­kasse nach, welche Aus­ge­staltungs­möglich­keiten Sie haben.
  • Wählen Sie einen tieferen Ko­ordinations­abzug, um Teil­zeit­an­gestellte mit kleinem Pen­sum besser zu ver­sichern.
  • Ver­sichern Sie im Rahmen einer Kader­ver­sicherung auch Lohn­bestand­teile über CHF 88’200 (Stand 2023).
  • Sichern Sie die Risiken In­validität und Tod mit einer besseren Lösung ab.
  • Wählen Sie einen Vor­sorge­plan, der im Todes­fall auch Leistungen an Konkubinats­partner aus­zahlt.

Welche Kennzahlen sind für die Auswahl des Produktes wichtig?

Achten Sie nebst den Kosten auf diese Punkte:

  • Umwand­lungs­satz im über­obli­gatorischen Teil
    Der Um­wand­lungs­satz für den obli­gatorischen Teil der BVG-Ver­sicherung beträgt 6.8 Prozent (Stand 2023). Im über­obli­gatorischen Teil dürfen die Pensions­kassen diesen Satz selbst be­stimmen. Darum ist er oft deut­lich tiefer. Viele Vor­sorge­ein­richtungen haben einen Um­wand­lungs­satz über das ge­samte vor­handene Alters­gut­haben bei 5 Prozent oder noch tiefer.
  • Zinsen
    Im obli­gatorischen Teil der BVG-Lösung beträgt der gesetzliche Mindest­zins­satz 1 Prozent (Stand 2023). Im über­obli­gatorischen Teil haben viele An­bieter deutlich tiefere Sätze. Viele Vorsorge­ein­richtungen wenden nur einen Zins­satz für die Ver­zinsung des gesamten Alters­gut­habens an.
  • Deckungs­grad
    Der Deckungs­grad der Pensions­kasse zeigt, ob eine Vor­sorge­ein­richtung ihren lang­fristigen Ver­pflichtungen nach­kommen kann. Er sollte bei min­destens 100 Prozent liegen. 
  • Verhältnis von Rentnern zu Aktiven
    Eine Vorsorge­ein­richtung mit vielen Rentner­innen und Rentnern, aber wenigen Beitrags­zahlenden hat ein grösseres Risiko als eine junge Pensions­kasse mit vielen Er­werbs­tätigen. Wie gut die Vor­sorge­einrichtung auf­gestellt ist, lässt sich aber nicht pauschal sagen und hängt von ihren Vor­kehrungen ab.
  • An­lage­strategie
    Die An­lage­strategie der Pensions­kasse sollte zu Ihrem persönlichen Be­dürfnis nach Sicher­heit passen.
  • Kompetenz
    Nur gut aus­ge­bildete BVG-Expert­innen und -Experten können Ihnen auf Fragen fundierte Ant­worten liefern.
Finden Sie die passende Vor­sorge­lösung für Ihr Unter­nehmen