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Was ist der Umwandlungssatz?

Vereinfacht gesagt, ist der Umwandlungssatz ein prozentualer Faktor. Mit ihm wird das zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparte Sparkapital – das sogenannte Altersguthaben – in eine jährliche Rente umgewandelt. So ergibt ein Kapital von CHF 1’000’000 multipliziert mit einem Umwandlungssatz von beispielsweise 5.8 Prozent, eine jährliche Altersrente von CHF 58’000.
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Beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils soll verhindert werden, dass die Hinterlassenen in finanzielle Not geraten. Das BVG sieht als Form der Hinterlassenenleistung primär Rentenzahlungen vor. Insbesondere nach dem Ableben eines Altersrentenbezügers ist eine Ehegattenrente versichert, die mit dem zurückgestellten Kapital ebenfalls finanziert werden muss.

Damit das bei der Pensionierung vorhandene Altersguthaben ausreicht, wird das Restkapital während der Bezugsdauer jährlich verzinst. Hierzu dient der sogenannte technische Zinssatz. Er stellt eine rechnerische Grösse dar, die eine Annahme über wirtschaftliche Entwicklung und künftige Finanzmarkterträge beinhaltet. Der technische Zinssatz ist so festzulegen, dass er langfristig und mit einer Marge unter dem effektiv erzielten Vermögensertrag liegt. Wird er rückblickend zu vorsichtig bestimmt, fallen Überschüsse an, die wiederum an die Versicherten verteilt werden. Wird er hingegen langfristig zu optimistisch festgelegt, führt dies zu einer Quersubventionierung zwischen den aktiv Versicherten und den Rentenbezügern.

Der Umwandlungssatz hängt also von der Lebenserwartung, den Hinterlassenenleistungen und dem technischen Zinssatz ab. Mit anderen Worten: Je höher die Lebenserwartung eines Neurentners und je tiefer die erwartete Anlagerendite sind, desto tiefer ist der Umwandlungssatz und damit die Altersrente festzulegen – und umgekehrt. Allerdings gilt dieser Satz nur für das BVG-Altersguthaben.

Der gesetzliche Umwandlungssatz, der sogenannte BVG-Umwandlungssatz, beträgt zurzeit 6.8 Prozent. Fachleute sind sich einig, dass dieser Satz zu hoch ist, da ihm Annahmen von einem Zins von deutlich über 4 Prozent zugrunde liegen.

Genau hinsehen lohnt sich

Dabei bleibt zu beachten, dass nicht nur der BVG-Umwandlungssatz für die Höhe der Altersleistungen ausschlaggebend ist, sondern auch das zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparte Kapital. Je höher während der Erwerbsdauer die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geleisteten Spargutschriften und ihre Verzinsung sind, desto höher fällt das Kapital bei der Pensionierung und damit die Altersrente aus.

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