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Zwei Männer mit Handschuhen bearbeiten Stahlrohre in einer Fabrik

Sammelstiftungen und andere Vorsorgeeinrichtungen

Gesammelte Vorsorge
Grundsätzlich führen Pensionskassen die berufliche Vorsorge durch. Für jedes Unternehmen wird eine separate Pensionskasse mit spezifischen Vorsorgeplänen geführt, welche die jeweiligen Beiträge, Leistungen und das Vermögen verwaltet.
In der Schweiz gibt es aber auch rund 100 sogenannte Sammelstiftungen. Eine Sammelstiftung besteht aus dem Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck, ihre jeweiligen Vorsorgeverpflichtungen gemeinsam zu erfüllen.

Pensionskassen und Sammelstiftungen unterscheiden sich in Rechtsform, Verwaltungsform und Autonomiegrad:

Rechtsformen

Vorsorgeeinrichtungen sind privatrechtliche Gebilde. Rund 98% haben die Rechtsform einer Stiftung, vereinzelte sind Genossenschaften. Vorsorgeeinrichtungen öffentlicher Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen, Staatsbetriebe und Gemeinwesen sind in der Regel öffentlich-rechtlich organisiert.

Verwaltungsform

  • Grössere Unternehmen haben eine eigene Firmenpensionskasse.
  • Organisationen mit verschiedenen, teilweise eigenständigen Einheiten wie Konzerne mit verschiedenen Firmen, der Bund oder die Kantone verfügen über eine Vorsorgeeinrichtung für mehrere Arbeitgeber.
  • Kleinere Unternehmen setzen meist auf eine Sammelstiftung, da sich eine eigene Pensionskasse nicht lohnt. Die Sammelstiftung führt für jedes angeschlossene Unternehmen ein eigenes Vorsorgewerk, welches ganz auf dessen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  • Mitglieder von Berufsverbänden schliessen sich oft einer Gemeinschaftseinrichtung an. Für alle beteiligten Unternehmen gilt dasselbe Reglement.
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