Sammelstiftungen und andere Vorsorgeeinrichtungen
Gesammelte Vorsorge
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In der Schweiz gibt es aber auch rund 100 sogenannte Sammelstiftungen. Eine Sammelstiftung besteht aus dem Zusammenschluss verschiedener Unternehmen, mit dem Zweck, ihre jeweiligen Vorsorgeverpflichtungen gemeinsam zu erfüllen.
Pensionskassen und Sammelstiftungen unterscheiden sich in Rechtsform, Verwaltungsform und Autonomiegrad:
Vorsorgeeinrichtungen sind privatrechtliche Gebilde. Rund 98% haben die Rechtsform einer Stiftung, vereinzelte sind Genossenschaften. Vorsorgeeinrichtungen öffentlicher Arbeitgeber wie Behörden, Verwaltungen, Staatsbetriebe und Gemeinwesen sind in der Regel öffentlich-rechtlich organisiert.
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