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Nachlassplanung 2.0

Regeln Sie Ihr digitales Erbe rechtzeitig

Das Leben im Beruf und in der Freizeit wird immer digitaler: Die meisten Leute nutzen ein Handy und einen Computer, kommunizieren via E-Mail, regeln ihre Bankgeschäfte übers Internet und besitzen ein Social-Media-Profil auf Facebook, Instagram oder LinkedIn. Viele Nutzer posten private Momente aus ihrem Leben. Doch was passiert im Todesfall mit all diesen Inhalten? Wir klären auf.
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Der Tod eines geliebten Menschen bringt für die Angehörigen viele Verpflichtungen mit sich. Auch die Verwaltung des digitalen Nachlasses muss erledigt sein. An die persönlichen Daten auf einem Smartphone oder im Internet zu gelangen, ist aber schwieriger, als man denkt. Denn ohne die entsprechenden Passwörter und Benutzernamen hat man gesetzlich kein Recht auf den Inhalt. Alle Erinnerungen wie Fotos oder Videos gehen somit verloren.

Login-Daten sicher aufbewahren

Was kann man tun, um dies zu verhindern? Die einfachste Möglichkeit ist, zu Lebzeiten eine Listemit allen aktuellen Daten zu erstellen. Dafür eignet sich eine einfache Tabelle in Word oder Excel. Geben Sie die Login-Daten für Handy und Internetplattformen nur einer Person Ihres Vertrauens. Und kommunizieren Sie klar, was mit den Daten gemacht werden darf. Eine weitere Option ist ein USB-Stick mit allen Passwörtern und Benutzernamen.

Die richtige Lösung für jede Plattform

Erbrechtliche Regelung des digitalen Nachlasses

Auf einem lokalen Datenträger gespeicherte Daten gehören zur Erbmasse, genauso wie andere Vermögenswerte. Eine Erbschaft wird als Ganzes übertragen: Soll etwa ein Ehepartner den PC erben, muss der Erblasser Instruktionen machen, falls er die Verwendung der darauf gespeicherten Daten über den Tod hinaus bestimmen will. Im Testament muss festgelegt sein, wer sich der Daten annimmt – in handschriftlicher Form oder mittels öffentlicher Beurkundung. Falls die Erben nur teilweise Zugang zu den Daten erhalten sollen, setzt man einen digitalen Willensvollstrecker ein.

Bei im Internet gespeicherten Daten genügen die rechtlichen Regelungen meist nicht. Überdies haben viele Anbieter ihren Sitz im Ausland, weshalb unklar ist, welches Recht zur Anwendung kommt. Viele Provider verweisen gerade bei Daten zu Mailkonten fälschlicherweise auf den Persönlichkeits- und Datenschutz: Juristisch betrachtet endet jedoch die Persönlichkeit mit dem Tod. Damit verliert auch der Datenschutz seine Wirkung. Entsprechend können nur die Interessen Dritter (wozu auch die Angehörigen zählen) eine Ablehnung des Auskunftsgesuchs rechtfertigen.

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