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Nachlassplanung 2.0

Regeln Sie Ihr digitales Erbe rechtzeitig
Das Leben im Beruf und in der Freizeit wird immer digitaler: Die meisten Leute nutzen ein Handy und einen Computer, kommunizieren via E-Mail, regeln ihre Bankgeschäfte übers Internet und besitzen ein Social-Media-Profil auf Facebook, Instagram oder LinkedIn. Viele Nutzer posten private Momente aus ihrem Leben. Doch was passiert im Todesfall mit all diesen Inhalten? Wir klären auf.
Der Tod eines geliebten Menschen bringt für die Angehörigen viele Verpflichtungen mit sich. Auch die Verwaltung des digitalen Nachlasses muss erledigt sein. An die persönlichen Daten auf einem Smartphone oder im Internet zu gelangen, ist aber schwieriger, als man denkt. Denn ohne die entsprechenden Passwörter und Benutzernamen hat man gesetzlich kein Recht auf den Inhalt. Alle Erinnerungen wie Fotos oder Videos gehen somit verloren.

Login-Daten sicher aufbewahren

Was kann man tun, um dies zu verhindern? Die einfachste Möglichkeit ist, zu Lebzeiten eine Liste mit allen aktuellen Daten zu erstellen. Dafür eignet sich eine einfache Tabelle in Word oder Excel. Geben Sie die Login-Daten für Handy und Internetplattformen nur einer Person Ihres Vertrauens. Und kommunizieren Sie klar, was mit den Daten gemacht werden darf. Eine weitere Option ist ein USB-Stick mit allen Passwörtern und Benutzernamen.
Mann im Spindraum zieht mit voller Kraft an einer Spindtüre

Die richtige Lösung für jede Plattform

E-Mail-Konten

Um ein Konto auf einer Plattform zu erstellen, brauchen Sie eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Stellen Sie sicher, dass Sie die Mailadressen und die dazugehörigen Login-Daten für Ihre Hinterbliebenen zugänglich machen. Falls die Mailadresse bei einem anderen Online-Dienst bekannt ist, können die Hinterbliebenen das Passwort zurücksetzen und sie erhalten auf der angegebenen Mailadresse den dazugehörigen Link. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Schreiben Sie Ihre E-Mail-Adressen und das Passwort auf. Wenn Sie mehrere Mailkonten haben, empfiehlt es sich, bei jedem Online-Dienst die entsprechenden Mailadressen hinzuschreiben, damit klar ist, welches Konto für welchen Dienst benötigt wird. Wie Sie eine Liste von Mailkonten für den Nachlass aufsetzen und wie sie diese mit einem Passwort schützen können, erfahren Sie hier.
  2. Übergeben Sie die Liste Ihrer Vertrauensperson. Alternativ können Sie über einen digitalen Aufbewahrungsdienst wie SecureSafe die Zugangsdaten nach dem Tod an Ihre Vertrauensperson weitervererben.

GMX Mail

Wenn Sie keine Zugangsdaten haben, wenden Sie sich an den Kundenservice. Das Konto wird ohne Mitteilung nach sechs Monaten deaktiviert und nach weiteren sechs Monaten komplett gelöscht.

Google Mail

Im Kontoinaktivität-Manager kann man zu Lebzeiten festlegen, welche Daten für eine Drittperson freigegeben werden oder ob ein inaktives 
Google-Konto gelöscht werden soll. Falls keine Vorkehrungen bestehen, wenden sich Angehörige via Antragsformular an Google.

Swisscom / Sunrise / Cablecom

Swisscom empfiehlt, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die im Todesfall über die entsprechenden Daten verfügt. Auch dann müssen Erben triftige Gründe anführen, um auf die Konten zugreifen zu können. Wenn keine Vorkehrungen bestehen, wenden sich Angehörige an den Kundenservice.
Bei Sunrise oder Cablecom kann gegen Vorlage eines Erbscheins das ganze Konto den Erben übertragen werden.

Hotmail

Wenn die E-Mail-Adresse bekannt ist, können Angehörige versuchen, das Passwort unter diesem Link wiederherzustellen. Oder sie wenden sich ans Kundencenter.

Social Media

Wenn Glückwünsche zum Geburtstag oder andere Meldungen auf dem Profil eines Verstorbenen erscheinen, ist der Schmerz um den Verlust der nahestehenden Menschen gross. Besser, man trifft Vorkehrungen:

Facebook

Als User können Sie einen Nachlasskontakt bestimmen. Dieser entscheidet darüber, ob das Profil dauerhaft gelöscht, deaktiviert oder in einen sogenannten Gedenkzustand versetzt wird. Der Nachlasskontakt kann das Profil- und das Titelbild aktualisieren oder auf neue Freundschaftsanfragen reagieren. Gleichzeitig erscheint beim Namen des Verstorbenen automatisch «in Erinnerung an». Via Antragsformular können sich Familienangehörige oder der Nachlassverwalter an Facebook wenden. Erst dann wird das Profil in den Gedenkzustand versetzt. Facebook verlangt eine Sterbeurkunde in Form eines Scans.

Twitter

Nahestehende Personen können einen Antrag stellen. Sie müssen Angaben zum Verstorbenen machen und eine Sterbeurkunde sowie eine Kopie des Personalausweises beifügen. Twitter gibt keine Login-Daten heraus, sondern beschränkt sich auf das Löschen des Kontos. Bei Fragen können Sie sich ans Twitter Help-Center wenden.

LinkedIn

Auch hier wird für das Löschen eines Profils ein Formular benötigt, in dem Angaben zum Verstorbenen sowie dessen Todesdatum, eine Bescheinigung zum Todesfall sowie der Name des letzten Arbeitgebers angegeben werden müssen. Daraufhin wird der Antragssteller von LinkedIn kontaktiert. Bei Fragen gibt das LinkedIn Help-Center Auskunft.

Instagram

Auf Instagram gibt es zwei Möglichkeiten. Erstens kann man per Formular eine Kontoentfernung beantragen: Dazu benötigt man eine Geburts- und eine Sterbeurkunde des Verstorbenen sowie einen Nachweis, dass der Antragsteller der rechtskräftige Vertreter und zu dieser Aktion befähigt ist. Zweitens kann man das Profil via Antrag in den Gedenkzustand setzen: Jetzt können keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden. Der Gedenkzustand ist für Aussenstehende nicht ersichtlich – allerdings wird das Profil unter «Entdecken» nicht mehr aufgelistet. Ein inaktives Konto kann nicht durch einen Angehörigen übernommen werden.

Pinterest

Angehörige können via E-Mail oder Kontaktformular eine Deaktivierung beantragen. Pinterest verlangt dazu einen Zuständigkeitsbeleg. Zudem sind nötig: Vor- und Nachname, Link zur Pinterest-Seite des Verstorbenen mit E-Mail-Adresse, ein Todesnachweis (Sterbeurkunde, Traueranzeige oder Ähnliches) und ein Erbschein.

Zahlungsverkehr

Die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs ist für Angehörige eine grosse Hürde. Wiederkehrende Rechnungen können ohne Login-Daten nicht gekündigt werden. Treffen Sie rechtzeitig die nötigen Vorkehrungen – und bereiten Sie den Prozess für Ihre Nahestehenden unkompliziert vor.

Online-Banking

Bei einem Todesfall sperrt die Bank meist sowohl das Bankkonto als auch das Online-Banking. Das Online-Banking ist so lange gesperrt, bis sich die Erben mit einem Erbschein ausweisen können und alle mit der Aufhebung der Sperrung einverstanden sind. Besser ist es, zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen wie etwa eine Vollmacht – oder dies in ein Testament niederzuschreiben. Für weitere Möglichkeiten gibt die Bank Auskunft.

Kreditkartenabrechnungen

Auch hier benötigt der Erbe den Erbschein, um den Vertrag mit dem Kreditinstitut beenden zu können.

PayPal

Oft wissen die Erben nicht einmal, dass ein solches Konto existiert. Hier hilft der Zugang zum E-Mail-Konto, da monatlich ein Mail von PayPal verschickt wird. Gegen Vorlegen eines Erbscheins schliesst PayPal das Konto und transferiert das noch vorhandene Guthaben auf das vom Erben definierte Konto. Den PayPal-Kundenservice erreicht man unter Telefon 0800 723 4500.

Weitere Dienste

Für Unterhaltungsdienste wie Spotify oder Netflix gilt das Gleiche: Schreiben Sie die Zugangsinformationen in Ihre Login-Liste.

Google-Einträge

In den Suchmaschinen können auch nach dem Tod persönliche Daten gefunden werden, was unter Umständen unangenehm sein kann. Die erste Anlaufstelle ist der Seitenbetreiber. Wenn der Verstorbene selbst eine Website besass, sollte der Hosting-Provider kontaktiert werden. Falls dieser unbekannt ist, kann man unter www.nic.ch fündig werden. Google bietet für die Löschung von Einträgen ein eigenes Datenschutzformular an. Dort muss ersichtlich werden, in welcher Beziehung der Antragsteller mit der verstorbenen Person stand.

Abonnemente

Abos wie Spotify oder Netflix werden meist über eine hinterlegte Kreditkarte abgerechnet. Auch hier ist es hilfreich, die Zugangsdaten zu kennen, um die Abos kündigen zu können.

Fotos, Videos, Blogs

Bei gespeicherten Fotos, Blogs und Videos sollte zu Lebzeiten bestimmt werden, was mit dem Content später passiert. Legen Sie fest, ob Sie den Blog weiterhin öffentlich zugänglich lassen, ob Videos auf YouTube gelöscht werden sollen (siehe Inaktivitätsmanager von Google) oder ob jemand Nahestehendes die Fotos erhält.

Erbrechtliche Regelung des digitalen Nachlasses

Auf einem lokalen Datenträger gespeicherte Daten gehören zur Erbmasse, genauso wie andere Vermögenswerte. Eine Erbschaft wird als Ganzes übertragen: Soll etwa ein Ehepartner den PC erben, muss der Erblasser Instruktionen machen, falls er die Verwendung der darauf gespeicherten Daten über den Tod hinaus bestimmen will. Im Testament muss festgelegt sein, wer sich der Daten annimmt – in handschriftlicher Form oder mittels öffentlicher Beurkundung. Falls die Erben nur teilweise Zugang zu den Daten erhalten sollen, setzt man einen digitalen Willensvollstrecker ein.
 
Bei im Internet gespeicherten Daten genügen die rechtlichen Regelungen meist nicht. Überdies haben viele Anbieter ihren Sitz im Ausland, weshalb unklar ist, welches Recht zur Anwendung kommt. Viele Provider verweisen gerade bei Daten zu Mailkonten fälschlicherweise auf den Persönlichkeits- und Datenschutz: Juristisch betrachtet endet jedoch die Persönlichkeit mit dem Tod. Damit verliert auch der Datenschutz seine Wirkung. Entsprechend können nur die Interessen Dritter (wozu auch die Angehörigen zählen) eine Ablehnung des Auskunftsgesuchs rechtfertigen.
Haben Sie Fragen zum Thema? Unsere Vertriebspartner beraten Sie gerne.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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