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Steuern sparen mit einem gestaffelten Bezug der Säule 3a

Stück für Stück 3a zurück
Immer brav in die Säule 3a einzahlen, check! Mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters können Sie sich das Geld endlich auszahlen lassen. Aber Moment: Mit der Auszahlung aus den Säulen 2a und 3a fallen Steuern an. Was tun? Wir zeigen Ihnen, warum ein gestaffelter Bezug der Säule 3a sinnvoll ist.
Sie haben ein Leben lang gespart, also stehen Ihnen Ihre Ersparnisse jetzt steuerfrei zu, richtig? Leider stimmt das nicht. Ihr Kapital in der Säule 3a war von der Vermögenssteuer befreit. Beim Bezug müssen Sie nun aber Kapitalsteuern darauf zahlen, wenn auch zu einem tieferen Satz. Eine Staffelung der Auszahlung verhindert, dass die Steuern aufgrund der Progression allzu hoch ausfallen. Dafür müssen Sie aber mehrere Säule-3a-Konten haben. Sorgen Sie also rechtzeitig vor und diversifizieren Sie.

Was ist ein gestaffelter Bezug der Säule 3a?

Ab dem ordentlichen Pensionierungsalter können Sie sich Ihre Ersparnisse aus der Pensionskasse und der Säule 3a auszahlen lassen. Darauf müssen Sie Steuern bezahlen: getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Tarif. Indem Sie den Bezug des Kapitals staffeln, kann sich die Höhe der Steuern reduzieren.
Mann im Wald stehend und betrachtet die Bäume, wie der Ahorn den Baum runterläuft und in Kübeln gesammelt wird

Wann ist ein gestaffelter Bezug möglich?

Die Ersparnisse in der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen. Das trifft auch auf Freizügigkeitskonten und -policen zu. Arbeiten Sie auch nach Erreichung des Pensionierungsalters weiter, können Sie sich das Kapital aus Ihrer Säule 3a auch später auszahlen lassen. Sie können die Auszahlung bis zur Aufgabe Ihrer Erwerbstätigkeit nach hinten schieben, aber maximal fünf Jahre. Bei der Auszahlung der Gelder wird die Steuer fällig. Dabei ist egal, ob Ihre Säule 3a bei einer Versicherung oder einer Bank ist. Spätestens mit Alter 69 bei Frauen und Alter 70 bei Männern muss man die Guthaben aus der Säule 3a und der Pensionskasse beziehen. Erfahren Sie mehr darüber, was Sie für die Pensionierung in der Schweiz beachten müssen.

Wie kann die Säule 3a sonst noch bezogen werden?

Idealerweise sollten Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die Säule 3a einzahlen. Das Ziel ist schliesslich Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Darum dürfen Sie sich das Geld auch nicht einfach so auszahlen lassen. Erlaubt ist das frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter. Unter den folgenden Bedingungen können Sie das Kapital aber auch schon früher beziehen. Denken Sie aber daran, dass auch darauf Steuern gezahlt werden müssen.

  • Sie nehmen eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf.
  • Sie ziehen definitiv aus der Schweiz ins Ausland.
  • Sie kaufen ein Haus oder eine Wohnung für den Eigenbedarf oder zahlen eine Hypothek ab.
  • Sie beziehen eine Invalidenrente.

Vorteile beim gestaffelten Bezug der Säule 3a

Die Säule 3a ist für zwei Sachen gut: Sie können damit Ihre Altersvorsorge verbessern und Steuern sparen. Die Steuern spielen auch bei der Auszahlung Ihres Kapitals eine Rolle. Legen Sie Ihr Geld möglichst in mehreren Säule-3a-Konten an, damit Sie von den Vorteilen eines gestaffelten Bezugs profitieren können.

Steuern sparen

Lohnt es sich für Sie überhaupt, den Bezug von Vorsorgegeldern zu staffeln? Die Antwort ist Ja: In den meisten Fällen können Sie damit erheblich Steuern sparen. Das Geld aus einem Säule-3a-Konto kann nur vollständig bezogen werden, Teilauszahlungen gibt es nicht. Haben Sie aber mehrere Säule-3a-Konten, können diese einzeln in unterschiedlichen Steuerperioden aufgelöst werden. Denken Sie auch daran, dass das Geld aus Ihrer Pensionskasse ebenfalls zu Ihrem Einkommen gezählt wird. Den Zeitpunkt für die Auflösung der Säule-3a-Konten sollten Sie darauf abstimmen.

Sind Sie verheiratet? Dann wissen Sie vermutlich, dass Ihre Bezüge mit denen Ihres Partners in derselben Steuerperiode zusammengezählt werden. Beziehen Sie Gelder aus der Pensionskasse, kann das einen sehr grossen Effekt auf die Steuern haben. Einige Kantone haben Sonderregelungen in Bezug auf die Besteuerung von Kapitalauszahlungen. Am besten informieren Sie sich direkt bei der Steuerbehörde oder ziehen eine unabhängige Beratung hinzu. 

Was ist die progressive Besteuerung?

Wer mehr Geld verdient, bezahlt auch mehr Steuern. Das gilt nicht nur für den absoluten Geldbetrag, sondern auch für den prozentualen Anteil. Steuerprogression bedeutet, dass der Steuersatz mit höherem Einkommen ebenfalls steigt.

Rechenbeispiel: Steuern sparen mit Staffelung

Zwei ledige Personen wohnen in Olten (SO). Beide beziehen CHF 500’000.00 aus der Pensionskasse und zusätzlich CHF 100’000.00 aus der Säule 3a.

Person 1: Stefan bezieht das Geld aus seinem einzigen Säule-3a-Konto und das Geld aus der Pensionskasse im gleichen Jahr. Seine Steuerbelastung beträgt in diesem Jahr CHF 49’497.00.

Person 2:  Katharina ist schlauer. Sie hat zwei Säule-3a-Konten mit je CHF 50’000. Sie bezieht den gleichen Gesamtbetrag über zwei Jahre hinweg. In einem Jahr erhält sie zusätzlich das Geld aus der Pensionskasse. Durch diese optimierte Staffelung der Auszahlungen über drei  Jahre hinweg spart sie CHF 4’785.00 an Steuern. 
Je nach kantonaler Steuerbehörde wird eine Staffelung als Steuerumgehung taxiert. Ihre Steuerbehörde kann Ihnen für mehr Information am besten weiterhelfen. 
Säulendiagramm mit und ohne Staffelung der Säule 3a

Bezug der Säule 3a vorbereiten

Das Geld aus der Säule 3a gestaffelt beziehen, check! Aber was müssen Sie sonst noch beachten, bevor Sie sich Ihr Kapital auszahlen lassen? 

Aktienanteil und Anlagehorizont beachten

Ist Ihr Kapital im Rahmen der Säule 3a in Aktien investiert? Dann wird Ihnen oft geraten, vor der Pensionierung den Aktienanteil zu reduzieren. Dadurch sinkt die Rendite auf Ihr Geld, aber es wird auch verhindert, dass Sie Verluste einfahren, die Sie aufgrund des immer kürzer werdenden Anlagehorizonts nicht mehr wettmachen können. 

Ob die Aktienquote vor der Pensionierung reduziert werden soll, hängt von der individuellen Lebens- und Vermögenssituation der jeweiligen Person ab. Allgemein formuliert, helfen folgende Regeln als Entscheidungsgrundlagen:

  • Benötige ich das Geld bzw. Teile davon die nächsten 10 Jahre?
  • Bin ich auf das Geld angewiesen?
  • Bin ich bereit, höhere Schwankungen für bessere Renditeaussichten in Kauf zu nehmen?

Können die ersten beiden Fragen mit «Nein» und die dritte Frage mit «Ja» beantwortet  werden, kann es sich durchaus lohnen, in Anlagen mit hohem Aktienanteil investiert zu bleiben. Auf jeden Fall kann es sich lohnen, ein individuelles Anlegerprofil erstellen zu lassen. Für eine detaillierte Analyse wenden Sie sich an unsere Berater.

Steuersätze je nach Kanton

Typisch Schweiz: Die Steuersätze sind von Kanton zu Kanton verschieden. Es kann sich deshalb lohnen, vor dem Bezug von Vorsorgegeldern in eine steuergünstige Gemeinde umzuziehen. Prüfen Sie, wo es tiefe Kapitalauszahlungs-, Einkommens- und Vermögenssteuern gibt. Viel Spass beim Umzug!
Wie steht es um Ihre Säule 3a? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne, wie Sie Ihr Geld einzahlen und beziehen können. Und dabei Steuern sparen.

Häufig gestellte Fragen zum gestaffelten Bezug

Wie werden Säule-3a-Gelder versteuert?

Wenn Sie Geld aus der Säule 3a beziehen, müssen Sie darauf Steuern bezahlen – auf Bundesebene wie auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Auf Bundesebene werden die Bezüge aus der Säule 3a zu einem tieferen Zinssatz besteuert: Der Steuersatz beträgt nur einen Fünftel der ordentlichen Bundessteuer. Auch auf Kantons- und Gemeindeebene sind die Steuertarife und die Steuerprogression tiefer als die regulären Einkommenstarife. Sobald das Kapital ausgezahlt ist, gehört es zu Ihrem Vermögen. Als solches müssen Sie es bei der Steuererklärung angeben: Es unterliegt der Verrechnungssteuer.

Welche Faktoren haben einen Einfluss auf die Besteuerung der Säule 3a?

Der Wohnsitz und der bezogene Betrag haben einen Einfluss. Möchten Sie Steuern sparen, haben Sie also die Wahl zwischen einem Umzug und einem gestaffelten Bezug. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie mehrere Säule-3a-Konten haben.

Über wie viele Jahre sollte man die Säule-3a-Gelder beziehen?

Diese Frage kann man nicht allgemeingültig beantworten. Sie sollten sich individuell beraten lassen. Denken Sie daran: Sie können Ihr Guthaben aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung beziehen und spätestens fünf Jahre danach. Die maximale Zeitspanne für den Bezug beträgt also zehn Jahre – aber nur, wenn Sie auch mehrere Säule-3a-Konten haben. Denn Sie müssen das Sparguthaben jeweils komplett beziehen.

Wann sollte der gestaffelte Bezug geplant werden?

Je früher, desto besser: Idealerweise machen Sie sich schon 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung Gedanken. Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Weichen richtig stellen. Kurzfristig lässt sich vieles nicht mehr ändern.

Wer kann mich bezüglich eines gestaffelten Bezuges beraten?

Wenn Sie eine Säule-3a-Police bei Pax haben, sind wir als Ihre Versicherung die richtige Ansprechpartnerin. Gerne vereinbaren unsere Expertinnen und Experten einen Termin mit Ihnen. Aber Sie können sich natürlich auch unabhängig beraten lassen, zum Beispiel von einer Steuerexpertin. Weitere mögliche Ansprechpersonen sind Ihre Pensionskasse oder Ihre Vorsorgeeinrichtung.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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