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Welche Rechte haben Frauen nach der Scheidung?

(Keine) Altersarmut wegen Scheidung
Wir lassen uns bestimmt nicht scheiden! Das trifft zu, wenn Sie zu den zwei von fünf Ehepaaren gehören, die in der Schweiz zusammenbleiben. Die Folgen einer Scheidung können ohne Vorabklärungen gravierend sein. Darum gilt: Machen Sie sich Gedanken darüber, wie Sie nach einer Scheidung die Finanzen teilen wollen. Was passiert mit der Pensionskasse, was mit der Säule 3a bei einer Scheidung? 
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, brauchen Sie keinen Anwalt. Lassen Sie sich trotzdem beraten. Denn Fragen zu Gütertrennung, Unterhalt und Sorgerechtsfragen sind komplex. Und vergessen Sie nicht Ihre Altersvorsorge – für eine Frau bedeutet eine Scheidung ein höheres Risiko für Altersarmut.
Höheres Scheidungsrisiko bei schwerer Krankheit für Frauen
Wenn Sie als Frau erkranken, könnte Ihnen eine Scheidung drohen. Eine amerikanische Studie zeigt, dass die Scheidungsrate im Fall einer schweren Erkrankung wie Krebs steigt. Aber nur, wenn die Frau erkrankt – der Gesundheitszustand des Mannes hat keinen Einfluss. Sichern Sie sich daher für diesen Fall finanziell ab.

Zusammen mit dem Ehemann die Ausgangslage bestimmen

Bevor Sie vor Gericht gehen, sollten Sie mit Ihrem Partner einige Fragen klären. Denn nicht in jedem Fall ist eine Scheidung die beste Lösung. Auch wenn Sie nicht länger in einer Beziehung mit Ihrem Ehemann bleiben möchten.

Wollen beide das Gleiche?

Sind sich Ihr Mann und Sie einig und wollen eine einvernehmliche Scheidung? Dann können Sie bereits nach wenigen Wochen geschieden sein. Beantragen Sie einfach die Scheidung auf gemeinsames Begehren. Mehr Infos dazu finden Sie z. B. auf der Website familienrechtsinfo.ch. Wenn aber eine Partei keine Scheidung möchte, sieht es anders aus. Sie müssen eine Scheidungsklage einreichen und nachweisen, dass sie seit zwei Jahren getrennt leben. Erst dann – oder im Falle von Unzumutbarkeit – kann die Ehe in der Schweiz ohne Zustimmung des Partners geschieden werden.

Was ist für Ihre Familie am besten – eine Trennung oder Scheidung?

Eine ScheidungBei einer Trennung sind Sie rechtlich gesehen immer noch verheiratet, auch wenn Sie nicht mehr zusammenleben. Das heisst, Sie werden bei der Steuererklärung oder bei Erbschaften als Ehepaar behandelt.  ist nicht immer die beste Lösung, denn sie kann unerwünschte finanzielle Folgen nach sich ziehen: Vielleicht müssen Sie das gemeinsame Haus verkaufen, weil Sie Ihren Partner nicht ausbezahlen können? Aber vielleicht möchten Sie weiterhin mit Ihren Kindern darin wohnen können. Wenn Sie sich trotz Scheidung gut verstehen, können Sie sich auch einfach trennen und zwei Haushalte führen – auch mit neuen Partnern. Rechtlich gesehen sind Sie dann «getrennt lebend». In diesem Fall bleiben das Erb- und Steuerrecht unberührt und in diesem Bereich gelten Sie weiterhin als Ehepaar. Aus finanziellen Gründen kann eine Trennung eine gute Alternative zu einer Scheidung sein. Sie können sich leicht kostenlos und ohne Gerichtsbeschluss trennen. Mehr Informationen zum Thema Trennung finden Sie auf der Website von Pro Familia. 

Wer ist alles involviert?

Für eine Scheidung braucht es ein Gericht. Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, können Sie dort ohne Anwalt einen schriftlichen Antrag einreichen. Falls Sie betreffend Gütertrennung unsicher sind oder sich Fragen zu Unterhalt und Sorgerecht stellen, sollten Sie die Hilfe einer Rechtsberaterin beanspruchen. Sie hilft Ihnen, alle Faktoren zu bedenken und eine faire Regelung zu finden.
Die Braut versucht den Motorschaden zu reparieren

Finanzen und Vorsorgevermögen bei der Scheidung 

Was kostet die Scheidung in der Schweiz? Nebst den Gerichts- und Anwaltskosten sollten Sie auch die langfristigen finanziellen Folgen bedenken. Was passiert mit der Pensionskasse bei der Scheidung? Und wie sieht es mit der Säule 3a aus? Zu einer Scheidung gehört auch die güterrechtliche Auseinandersetzung.

Kosten einer Scheidung in der Schweiz 

Eine Scheidung ist teuer: Die Kosten können bis zu CHF 10’000 betragen. Nebst den Gerichtskosten von rund CHF 1’000 bis CHF 4’000 je nach Kanton sind auch die Anwaltskosten nicht zu unterschätzen. Können Sie sich das nicht leisten, beantragen Sie beim Staat eine kostenlose Rechtshilfe. Fragen Sie beim Gericht nach – unter Umständen werden die Kosten teilweise oder ganz übernommen. Zudem gibt es auch Scheidungsanwälte, mit denen Sie eine Abzahlungsvereinbarung machen können. So müssen Sie die Kosten nicht auf einmal bezahlen.

Pensionskassenguthaben

Wie sieht es mit der Aufteilung der Pensionskasse bei der Scheidung aus? Grundsätzlich werden die Ansprüche aus der Pensionskasse auf beide Ehepartner aufgeteilt. Hier spricht man von einem Vorsorgeausgleich. Das Pensionskassenguthaben, das Sie und Ihr Partner vor der Ehe angespart haben, behält grundsätzlich jeder für sich. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, wo davon abgewichen werden kann. Wollen Sie nach der Scheidung die Pensionskasse nicht teilen, also einen Verzicht auf den Vorsorgeausgleich? Das ist möglich, falls eine entsprechende Alters- und Invalidenvorsorge trotzdem gewährleistet ist. Ein Einkauf in die Pensionskasse nach der Scheidung ist eine Möglichkeit, die Altersrente zu erhöhen.

Vorsorgeunterhalt

Im Art. 125 ZGB ist der Vorsorgeunterhalt geregelt. Das bedeutet, dass Sie allenfalls einen «angemessenen Beitrag» zu Ihrer Altersvorsorge beanspruchen können. Das kann der Fall sein, wenn Sie auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind und die Ehe für Sie lebensprägend war.

Scheidung nach der Pensionierung

Was passiert bei einer Scheidung nach der Pensionierung? Das Guthaben in der Pensionskasse wird auch aufgeteilt, wenn schon eine Rente ausbezahlt wird. Die Rente wird also ebenfalls geteilt, wenn Sie sich scheiden lassen. Das kann konkret eine Rentenkürzung für Sie oder Ihren Ex-Partner bedeuten. 

Säule-3a-Vermögen

Was passiert mit der Säule 3a bei einer Scheidung? Im Gegensatz zur Pensionskasse wird das Geld in der Säule 3a gemäss Güterrecht geteilt: Die Ersparnisse werden je zur Hälfte aufgeteilt. Das gilt nicht für den Anteil, den Sie vor der Heirat gespart haben. Besteht ein Ehevertrag, kann die Sache aber ganz anders aussehen.

Güterrecht in der Schweiz 

Haben Sie in einem Ehevertrag den Güterstand geregelt? Wenn nicht, unterstehen Sie dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Bei einer Scheidung in der Schweiz gibt es eine Vermögensaufteilung von je 50 Prozent.
  • Eigengut

    Ihr Eigengut müssen Sie bei einer Scheidung nicht mit Ihrem Partner teilen. Dazu gehören persönliche Utensilien oder Geschenke, Erbschaften und Vermögenswerte, die Sie schon vor der Ehe hatten. Ebenfalls zum Eigengut gehört das Guthaben in der Pensionskasse, welches Sie vor der Heirat angespart haben.
  • Errungenschaft

    Ihnen steht ein einmaliger finanzieller Ausgleich bei der Scheidung zu. In der Schweiz gilt grundsätzlich der Güterstand der sogenannten Errungenschaftsbeteiligung. Sie und Ihr Partner müssen das gesparte Gehalt und die seit der Heirat gesparten Vorsorgebeiträge in der Pensionskasse je zur Hälfte teilen.
  • Ehevertrag

    Ein Ehevertrag bietet die Möglichkeit, das Güterrecht anders zu regeln. Sie können darin vereinbaren, wie das Vermögen im Fall einer Scheidung aufgeteilt werden soll. Neben der Errungenschaftsbeteiligung gibt es auch die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung. Also entweder alles gehört beiden Partnern gemeinsam oder jedem gehört nur, was er oder sie selbst eingebracht hat. Der Vertrag lässt sich auch jederzeit wieder ändern.

Die Ausgangslage während der Ehe optimieren

Bei einer Scheidung müssen Sie und Ihr Mann die Finanzen teilen. Trotzdem sollten Sie sich während der Ehe nicht finanziell von Ihrem Partner abhängig machen. Sprechen Sie offen darüber, wie Sie im Scheidungsfall finanziell dastehen würden.

Für eine gute Ausgangslage in der Vorsorge sorgen

Es gibt verschiedene Familienmodelle, für die Sie sich als Familie individuell entscheiden. Dabei ist wichtig, dass Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner mit dem Thema Finanzen auseinandersetzen. Gut wäre schon während der Ehe – und am besten, bevor Sie Kinder haben. In Bezug auf Finanzen und Vorsorge ist es ideal, wenn beide Elternteile ein Arbeitspensum von 75 Prozent leisten. Arbeiten Sie als Frau weniger oder machen Sie eine Babypause, ist es wichtig, dass im Haushaltsbudget die Einzahlungen in die 3. Säule (Säule 3b) der Frau eingerechnet werden. Laden Sie eine Vorsorgeexpertin ein und besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner, worauf Sie achten sollten.

Transparenz beim Vermögen schaffen

Wissen Sie, wie viel Geld Ihr Partner verdient, wie hoch sein Guthaben in der Pensionskasse ist und wie hoch Ihre Hypothek ist? Wenn nicht, sollten Sie darüber sprechen. Denn alles, was Sie oder Ihr Mann während der Ehe sparen, wird im Scheidungsfall zur Hälfte geteilt – das gilt auch für Schulden. 

Wichtige Rechte der Frau bei der Scheidung

Recht 1: Scheidung alleine beantragen

Weigert sich Ihr Partner, sich von Ihnen scheiden zu lassen? Dann können Sie die Scheidung auch gegen seinen Willen beantragen. Möchte nur ein Partner die Scheidung, müssen Sie normalerweise mindestens zwei Jahre getrennt leben. Davon gibt es aber auch Ausnahmen. Falls Ihr Partner Sie mit psychischer oder physischer Gewalt an einer Trennung hindert, holen Sie sich Hilfe. In allen Kantonen gibt es Frauenhäuser, bei denen Sie und Ihre Kinder Hilfe erhalten.

Recht 2: Unterhalt für Kinder und Betreuung

Grundsätzlich sind Sie nach der Scheidung selbst für Ihren Lebensunterhalt zuständig. Das gilt aber nicht für Ihre Kinder aus der Ehe: Sie erhalten bis zur Volljährigkeit oder zum Abschluss der Ausbildung Unterhalt von den Eltern. Übernehmen Sie die Kinderbetreuung oder haben Sie während der Ehe den Job dafür aufgegeben, steht Ihnen für eine gewisse Zeit Unterhalt zu. Einigen Sie sich mit Ihrem Ex-Mann auf einen Betrag oder lassen Sie das Scheidungsgericht entscheiden. Heiraten Sie neu, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Unterhaltszahlungen.

Recht 3: Aufenthalt in der Schweiz mit C-Ausweis

Haben Sie als Ausländerin während der Ehe einen C-Ausweis erhalten? Dann dürfen Sie auch nach der Scheidung in der Schweiz wohnen. Haben Sie aber dank Familiennachzug einen B-Ausweis erhalten, dürfen Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen im Land wohnhaft bleiben.

Recht 4: Namen ändern oder behalten

Als geschiedene Frau können Sie Ihren Ledigennamen wieder annehmen – Sie müssen aber nicht und Ihr Ex-Mann kann Sie nicht dazu zwingen. Beantragen Sie die Änderung auf dem Zivilstandsamt und lassen Sie Ihre Dokumente ändern. Ihre Kinder behalten den Namen, den sie vor der Scheidung hatten.
Braut wartend an einer Bushaltestelle

Häufig gestellte Fragen zum Thema Scheidung

Was steht einer Frau nach der Scheidung zu?

  • Die Hälfte aller Ersparnisse, die Sie und Ihr Mann seit der Heirat erarbeitet haben (inklusive Säule 3a, falls nicht in einem Ehevertrag anders geregelt)
  • Die Hälfte der Pensionskassenguthaben, die Sie und Ihr Mann seit der Heirat aufgebaut haben
  • In manchen Fällen erhalten Sie eine Zeit lang Unterhalt, z. B. wenn Sie die Kinderbetreuung übernommen haben

Was wird bei einer Scheidung nicht geteilt?

  • Persönliche Dinge
  • Vor der Ehe in der Pensionskasse angespartes Altersguthaben
  • Vor der Ehe vorhandene Vermögenswerte wie Bankguthaben, Aktienportfolios oder Wohneigentum
  • Erhaltene Erbschaften und Schenkungen

Wann muss eine Frau nach der Trennung wieder arbeiten?

  • Sie sind nach der Scheidung für Ihren eigenen Lebensunterhalt verantwortlich
  • In manchen Fällen erhalten Sie eine Zeit lang Unterhalt, z. B. wenn Sie die Kinderbetreuung übernommen haben

Wie wird der Unterhalt berechnet?

  • Ob und wie viel Unterhalt Sie als Ex-Frau erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Dauer der Ehe, Übernahme unbezahlter Kinderbetreuung, finanzielle Situation 
  • Der Unterhalt für Kinder aus der Ehe ist bis zur Volljährigkeit oder zum Abschluss der Ausbildung Pflicht

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich mich trennen will?

  • Beim Gericht in Ihrem Kanton
  • Bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Bei einem Anwalt oder einer Anwältin
  • Falls Ihr Partner Sie mit psychischer oder physischer Gewalt an einer Trennung hindert, holen Sie sich Hilfe. In allen Kantonen gibt es Frauenhäuser, bei denen Sie und Ihre Kinder Hilfe erhalten

Was passiert bei der Trennung mit Schulden?

Die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung schliesst die Schulden wie z. B. eine Hypothek mit ein.

Was passiert bei der Scheidung mit den Kindern?

  • Lassen Sie sich scheiden, erhalten Sie und Ihr Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht.
  • Das alleinige Sorgerecht ist ein Ausnahmefall, wenn das Kindswohl gefährdet ist.
  • Wenn ein Elternteil die elterliche Obhut zugesprochen erhält, verliert der andere Elternteil nicht das gemeinsame Sorgerecht. Die alleinige Obhut bedeutet nur, dass das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt und der andere Elternteil das Besuchsrecht hat.
  • Die alternierende Obhut bedeutet, dass das Kind in beiden Haushalten lebt.
Die finanzielle Vorsorge für Frauen kommt oft zu kurz. Nutzen Sie eine Vorsorgeberatung durch unsere Expertinnen und Experten.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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