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Wie Sie als Frau während der Teilzeitarbeit richtig fürs Alter vorsorgen

3 Tipps gegen Altersarmut bei Frauen
Der Mann wird’s schon richten! Das scheinen viele Frauen in der Schweiz immer noch zu denken. Spätestens bei der Pensionierung kommt dann aber die Ernüchterung. Viele Frauen haben in der Vorsorge nicht genug Geld angespart: Babypause, Teilzeitarbeit und unbezahlte Care-Arbeit führen zu Altersarmut.
Frauen und Vorsorge: Das ist in der Schweiz ein wichtiges Thema. Denn Frauen sparen in der Altersvorsorge über einen Drittel weniger als Männer an. Das rächt sich im Alter mit finanziellen Problemen. Betroffen sind vor allem Frauen, die sich um die Familie kümmern und dafür ihr Arbeitspensum reduzieren. Wie steht es um Ihre Altersvorsorge?

Altersarmut bei Frauen

Altersarmut bei Frauen ist in der Schweiz ein grosses Tabu. Aber die Realität ist, dass Frauenrenten deutlich tiefer sind als Männerrenten. Das liegt nicht nur am Lohnunterschied zwischen Mann und Frau in der Schweiz. 

Gender Pension Gap in der Schweiz

Der Gender Pension Gap in der Schweiz ist ein echtes Problem: Frauen haben durchschnittlich weniger als zwei Drittel der Rente von Männern. Das liegt einerseits daran, dass Frauen weniger arbeiten und verdienen. Andererseits legen sie ihr Geld auch oft nicht an.

Trennung als Armutsfalle
Finanzielle Probleme entstehen oft nach einer Scheidung oder Trennung vom Partner: Mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin in der Schweiz ist auf Ergänzungsleistungen der AHV angewiesen. Die unbezahlte Familienarbeit, Babypausen und Teilzeitarbeit rächen sich. Aber es gibt Lösungen gegen Altersarmut.

Lücken schliessen mit der richtigen Planung
Der Umgang mit Geld ist nach wie vor für viele Frauen eine Herausforderung. Fast ein Drittel der Frauen vernachlässigt die finanzielle Vorsorge, bei den Männern sind es nur zehn Prozent. Selbst Frauen mit verfügbarem Einkommen lassen es oft einfach auf dem Sparkonto liegen, statt es gewinnbringend anzulegen. Mit der richtigen Planung vermeiden Sie Rentenlücken.

Finanzen verstehen
Viele Frauen denken, es fehle ihnen an Finanzkompetenz. Geht es Ihnen auch so? Lassen Sie sich durch spezialisierte Finanzberaterinnen für Frauen beraten oder besuchen Sie einen Kurs: Frauenseminare zu Finanzfragen finden Sie bei der Frauenzentrale. Und denken Sie daran: Geben Sie das Wissen an Ihre Kinder weiter.
Die Braut versucht den Motorschaden zu reparieren

Tipp 1: Bestimmen Sie Ihre Situation

Altersarmut macht Angst. Aber Sie haben Ihre finanzielle Situation selbst in der Hand. Falls Sie einen Partner und Kinder haben, sollten Sie das Thema Altersvorsorge unbedingt frühzeitig besprechen. 

Teilzeitarbeit

In der Schweiz arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer in Teilzeit. Sobald Kinder da sind, verfallen auch moderne Paare oft in alte Rollenbilder: Der Mann wird zum Hauptverdiener, die Frau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder. Teilzeit arbeiten hat aber Auswirkungen auf die Pension und die Höhe der Rente. 

Frauen und Karriere
Ein Teilzeitpensum verhindert oft weitere Karriereschritte. Machen Sie mit Ihrem Partner eine Finanzplanung, bevor Sie Kinder bekommen. Warum sind Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert? Die meisten Schweizer Unternehmen sind nicht offen dafür, Führungspositionen in Teilzeit oder Jobsharing anzubieten. 

Teilzeit fair aufteilen
Gut ausgebildete Frauen im besten Alter bleiben bei Beförderungen auf der Strecke oder werden sogar zurückgestuft. Frauen sollten daher konsequent mindestens 50 Prozent im Berufsleben bleiben und sich weiterbilden – mit oder ohne Kinder. Bei Paaren ist eine Aufteilung von je 70 Prozent ideal: Das ist fair und steuertechnisch sinnvoll.

Babypause

Die ersten Monate mit dem Baby zu verbringen ist wichtig und schön. Während der Babypause werden aber nach 14 Wochen nicht mehr automatisch Beiträge in die Pensionskasse einbezahlt. Sie können diese Lücke schliessen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber «Vorsorge im unbezahlten Urlaub». 

Einstieg früh planen
Der Wiedereinstieg nach der Babypause kann ebenfalls eine Herausforderung sein. Halten Sie während der Babypause Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber und planen Sie Ihre Rückkehr frühzeitig. Auch die Kinderbetreuung sollten Sie rechtzeitig klären. Unterschätzen Sie Ihre eigenen Kompetenzen nicht: Verkaufen Sie sich nicht unter Wert.

Hausfrau und Teilzeitarbeit

Suchen Sie sich als Hausfrau einen Nebenverdienst: Geld verdienen als Hausfrau und Mutter ist wichtig, um Altersarmut zu verhindern. Mit einer Teilzeitstelle haben Sie nicht nur ein eigenes Einkommen, Sie verhindern auch Vorsorgelücken, die sich später mit mehr Arbeit kaum noch ausgleichen lassen. 

Trennung einplanen
Auch wenn Sie glücklich mit Ihrem Partner sind: Eine Scheidung können Sie nicht ausschliessen. In diesem Fall müssen Sie plötzlich für Ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen. Auch als alleinerziehende Mutter sollten Sie arbeiten, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben.

Tipp 2: Vermeiden Sie Lücken

AHV-Lücken

Lücken entstehen, wenn Sie in einem Jahr keine AHV-Beiträge leisten. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente um 1/44 gekürzt, ganz gleich ob bei Mann oder Frau. Aufgrund von Auslandsaufenthalten kann es sein, dass Sie keine AHV-Beiträge bezahlt haben. Bestellen Sie zeitnah Ihren AHV-Auszug und machen Sie sich ein Bild davon, wie es um Ihre aktuelle finanzielle Situation steht. Allenfalls können Sie fehlende Beiträge noch nachzahlen und Lücken schliessen. Wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

AHV einzahlen als Hausfrau
Sind Sie Hausfrau und verheiratet? Wenn Ihr Mann genug in die AHV einzahlt (nicht weniger als den doppelten Mindestbeitrag), sind Sie von der Beitragspflicht befreit. Sobald Ihr Mann pensioniert wird, müssen Sie aber Beiträge in die AHV einzahlen als Hausfrau, um eine AHV-Lücke zu vermeiden. 

Rentenalter Frauen in der Schweiz

Wann werden Frauen pensioniert? Aktuell liegt das Pensionsalter von Frauen in der Schweiz bei 64 Jahren. Die Annahme der AHV-Reform führt jedoch zur schrittweisen Erhöhung des ordentlichen Pensionierungsalters der Frauen. Die erste Anhebung um drei Monate ist für das Jahr 2025 vorgesehen und betrifft Frauen mit Jahrgang 1961. Frauen mit Geburtsjahr 1962 müssen sechs Monate länger bis zur ordentlichen Pensionierung arbeiten, 1963 geborene Frauen neun Monate mehr und 1964 geborene Frauen bis Alter 65. Ab 2028 gilt sowohl für Frauen wie auch für Männer das Rentenalter 65.

Lücken in der beruflichen Vorsorge

Die Pensionskasse bei Frauen ist ein wichtiger Faktor in der Altersvorsorge. Beim BVG beträgt der Gender Pension Gap ganze 44 Prozent. Wie steht es um Ihre zweite Säule? Studieren Sie Ihren Pensionskassenauszug an  und holen Sie sich Beratung, um ihn richtig zu verstehen. Allenfalls ist es sinnvoll, die Pensionskasse mit zusätzlichen Sparbeiträgen aufzufüllen.

In die Pensionskasse einzahlen als Hausfrau
Übernehmen Sie die Familienarbeit? Die Rente als Hausfrau setzt sich aus AHV und allfälligen Pensionskassenleistungen zusammen. Oft reichen die Leistungen aus der Pensionskasse zusammen mit der AHV-Rente aber nicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Je nach finanzieller Situation kann die freie Vorsorge 3b Abhilfe schaffen.  

Pensionskasse nach der Scheidung
Wollen Sie sich scheiden lassen? Bei einer Scheidung in der Schweiz wird die Pensionskasse aufgeteilt. Sie erhalten die Hälfte des Pensionskassengeldes Ihres Partners, das während der Ehejahre erwirtschaftet wurde, und umgekehrt. Nach der Scheidung sind Sie aber allein für Ihre BVG-Beiträge verantwortlich. Ein Einkauf in die Pensionskasse nach der Scheidung kann sinnvoll sein.

Mindestlohn
Ihr Lohn ist nur in der zweiten Säule versichert, wenn Sie den Pensionskassen-Mindestlohn erreichen. Der Pensionskassen-Mindestlohn beträgt aktuell CHF 22'050. Haben Sie zwei Teilzeitjobs? Fragen Sie bei beiden Arbeitgebern nach, ob Sie den Gesamtlohn bei einer Pensionskasse versichern können.

Koordinationsabzug
Arbeiten Sie Teilzeit? Dann fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob in Ihrer Pensionskasse Ihr Teilzeitpensum beim Koordinationsabzug berücksichtigt ist. Bei Pax geben wir Arbeitgebern die Möglichkeit, den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anzupassen oder ganz darauf zu verzichten. Dadurch können Sie mehr Altersguthaben ansparen.

Private Vorsorge

Die dritte Säule wird oft vernachlässigt. Sie ist aber wichtig, um im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Zahlen Sie mit einem Dauerauftrag regelmässig in ein oder mehrere Säule-3a-Konten ein. 

Private Vorsorge für Hausfrauen
Sind Sie Hausfrau und Mutter? Vereinbaren Sie mit Ihrem Partner, dass er Ihnen die Säule 3b auffüllt. Die Einzahlungen in die Säule 3b erhöhen Ihr Vorsorgevermögen nachhaltig. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge für Hausfrauen.

3. Säule bei Scheidung und Konkubinat
Was passiert mit der dritten Säule bei einer Scheidung? Haben Sie keine Gütertrennung vereinbart, wird das Guthaben der dritten Säule, das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben, auf beide Partner aufgeteilt. 

3. Säule bei Konkubinat
Konkubinatspartner haben grundsätzlich keinen Anspruch auf das in der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) angesparte Kapital des verstorbenen Konkubinatspartners. Der überlebende Konkubinatspartner kann Ansprüche geltend machen, falls er oder sie in den letzten fünf Jahren mit der oder dem Verstorbenen zusammengelebt hat oder für den Unterhalt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufkommen muss. Die Ansprüche müssen der Vorsorgeeinrichtung schriftlich gemeldet werden. Der Konkubinatspartner steht in der Begünstigungsreihenfolge in diesem Fall auf gleicher Stufe wie die Nachkommen.

Es empfiehlt sich, den Konkubinatspartner in der Lebensversicherung der freien Vorsorge (Säule 3b) zu berücksichtigen. Dort kann die Begünstigung unter Einhaltung der Pflichtteile aus dem Erbrecht frei gewählt werden. Alle Infos finden Sie im Ratgeber Ehe vs. Konkubinat.

Tipp 3: Bleiben Sie finanziell unabhängig von Ihrem Partner

Frauen begeben sich oft in finanzielle Abhängigkeit ihres Partners, indem sie sich für unbezahlte Familienarbeit oder ein Teilzeitpensum von 20 bis 40 Prozent entscheiden. Dieses Modell funktioniert nur, wenn das Paar bis nach der Pensionierung zusammenbleibt. 

Scheidung und Altersvorsorge
Bei einer Scheidung in der Schweiz kommt es zur Vermögensaufteilung. Auch beim Vorsorgekapital gibt es einen finanziellen Ausgleich: Sie erhalten die Hälfte des Pensionskassengeldes Ihres Mannes und umgekehrt, das sie während der Ehe erwirtschaftet haben. Wie weiter? Ab wann muss die Frau wieder arbeiten? Nach der Scheidung sind Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt zuständig. Teilen Sie also auch die Betreuung von Kindern fair mit Ihrem Partner auf und arbeiten Sie mindestens 50 Prozent.

Scheidung vor oder nach der Pensionierung
Bei einer Scheidung als Frau über 50 haben Sie nur noch wenig Zeit, dadurch entstandene Lücken auszugleichen – das Gleiche gilt für Ihren Partner. Lassen Sie sich nach der Pensionierung scheiden, dann wird die Altersrente anstelle des Vorsorgekapitals aufgeteilt.
Braut wartend an einer Bushaltestelle
Die finanzielle Vorsorge für Frauen kommt oft zu kurz. Nutzen Sie eine Vorsorgeberatung durch unsere Expertinnen und Experten.

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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