Den Vorsorgeausweis können Sie als versicherte Person telefonisch jederzeit bei uns anfordern oder online im Portal runterladen.
Häufigsten Fragen zum Vorsorgeausweis
Wie und wann erhalte ich meinen Vorsorgeausweis?
Falls Sie Angestellte:r sind und einen Jahreslohn von mindestens CHF 22’680 verdienen, erhalten Sie Ihren Vorsorgeausweis mindestens einmal im Jahr von Ihrer zuständigen Pensionskasse online oder auf dem Postweg zugestellt. Ausserdem können Versicherte von Pax ihren aktuellen Vorsorgeausweis jederzeit im Versichertenportal der beruflichen Vorsorge abrufen.
Was sind die wichtigsten Informationen auf meinem Vorsorgeausweis?
Auf Basis Ihres versicherten Jahreslohnes (siehe Punkt Leistungsbasis) werden die Beiträge und Vorsorgeleistungen berechnet.
Die wichtigsten Werte finden Sie unter dem Abschnitt Leistungen:
- Bei Pensionierung sehen Sie Ihr voraussichtliches Alterskapital, welches auf den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hochgerechnet wird.
- Im Todesfall vor der Pensionierung können Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) einsehen. Falls der Vorsorgeplan ein Todesfallkapital für die Hinterlassenen vorsieht, so wird dieses ebenfalls aufgeführt.
- Im Todesfall nach der Pensionierung finden Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) vor.
- Die Leistungen bei Invalidität werden in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad (siehe IV-Grad am Anfang des Dokuments) ausgerichtet.
Unter dem Abschnitt «Einkauf / Rückzahlung» wird Ihnen der Betrag ausgewiesen, den Sie im Scheidungsfall oder zur Schliessung individueller Vorsorgelücken freiwillig und unter Abzug vom steuerbaren Einkommen reinvestieren dürfen.
Kann ich meinen Konkubinatspartner bei der Pensionskasse bzw. Vorsorgeeinrichtung begünstigen?
In Abhängigkeit vom Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung besteht im Falle des Ablebens ein Anspruch auf die Gewährung einer Lebenspartnerrente. Die Lebenspartnerschaft ist zu Lebzeiten der Vorsorgeeinrichtung zu melden. Versicherte von Pax finden nähere Informationen dazu in den Formularen Anmeldung einer Lebenspartnerschaft und Begünstigungserklärung.
Wie kann ich Vorsorgelücken erkennen und schliessen?
Das Vorhandensein von Vorsorgelücken hängt von Ihren prognostizierten Rentenleistungen gemäss Vorsorgeausweis sowie Ihrem finanziellen Lebensbedarf nach der Pensionierung ab. Aufgrund der Berücksichtigung diverser Kriterien lässt sich diese Frage nur in einer persönlichen Vorsorgeberatung klären. Falls aus der Analyse Ihrer Vorsorgesituation eine Lücke hervorgeht, können Sie diese entweder durch einen freiwilligen Einkauf oder durch den Abschluss einer Vorsorgelösung (Säule 3a / Säule 3b) schliessen. Versicherte von Pax können den QR-Code auf ihrem persönlichen Vorsorgeausweis scannen und anschliessend eine Analyse ihrer Altersvorsorge und ihres Risikoschutzes durchführen.
Was muss ich bei einer vorzeitigen Pensionierung beachten?
Das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung kann eine Frühpensionierung in der beruflichen Vorsorge frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr vorsehen. Ist dies in den reglementarischen Bestimmungen Ihrer Vorsorgeeinrichtung angedacht, so gilt es mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung abzuklären, ob eine Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgerichtet wird.