Die Pax Holding ist eine Genossenschaft und damit keinen Aktionärsinteressen verpflichtet, sondern engagiert sich einzig und allein für die finanzielle Sicherheit der versicherten Genossenschafter. Die genossenschaftliche Organisation macht Pax unabhängig. Sie kann ihre Entwicklung nachhaltig und eigenständig bestimmen. Gleichzeitig haben Mitglieder ein Mitspracherecht. Dabei hat jeder offiziell gewählte Delegierte als Vertreterin oder Vertreter der Genossenschaft eine Stimme, und zwar unabhängig von der Anzahl Policen oder der Höhe der Versicherungssumme.
Diese genossenschaftlichen Strukturen sorgen für Transparenz und eine solide Unternehmenspolitik. Nachhaltigkeit, Solidarität und faire Geschäftstätigkeit bilden die Grundwerte der Pax Holding und das Fundament ihres Erfolgs. Denn sie garantieren langfristig die Sicherheit, die Kunden von der Privaten und Beruflichen Vorsorge erwarten.
So profitieren unsere Kunden von der genossenschaftlichen Struktur:
- Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer stabilen Überschussbeteiligung
- Hohe finanzielle Sicherheit
- Wahrung der Kundeninteressen durch Mitspracherecht in der Delegiertenversammlung
- Stabilität dank eigenständiger und transparenter Geschäftspolitik
Mitglied werden
Genossenschafter der Pax Holding wird jede natürliche oder juristische Person, die mit der Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Mitglieder sind auch alle Unternehmen und Organisationen, die einen Anschlussvertrag mit einer Sammelstiftung von Pax unterzeichnet haben. Die Mitgliedschaft beginnt mit Vertragsabschluss und erlischt mit dessen Auflösung.
Delegierte/r werden
Mitglieder mit einer gültigen Versicherungspolice können als Delegierte gewählt werden und haben so über die Delegiertenversammlung Einfluss auf die Ausrichtung des Unternehmens. Bei der Wahl berücksichtigt wird der Wohnsitzkanton und das Alter (zum Zeitpunkt des Amtsantritts nicht älter als 66 Jahre). Die Wahl der Delegiertenversammlung erfolgt in Wahlkreisen. Als Wahlkreis gelten die sieben Grossregionen der Schweiz sowie das Fürstentum Liechtenstein. Insgesamt sind dies also 8 Wahlkreise. Die Anzahl der Delegierten eines Wahlkreises bestimmt sich nach der Zahl der im Wahlkreis wohnhaften Genossenschafter. Jeder Wahlkreis hat mindestens einen Delegierten. Der Verwaltungsrat schlägt den Genossenschaftern Kandidatinnen und Kandidaten in den jeweiligen Wahlkreisen zur Wahl vor. Die Mitglieder haben aber auch die Möglichkeit, eigene Wahlvorschläge einzubringen. Werden nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, werden sie auf Anweisung des Verwaltungsrates und in Übereinstimmung mit den Statuten in sog. Stiller Wahl gewählt. Im Übrigen richtet sich das Wahlverfahren nach den Regelungen in den Statuten.
2025 – das internationale Jahr der Genossenschaften
Ob in der Landwirtschaft, im Wohnbau oder im Finanzwesen: Genossenschaften leisten in vielen Bereichen unserer Gesellschaft einen wichtigen Beitrag. Was sie verbindet, ist ein starkes gemeinsames Wertefundament: Demokratie, Gleichheit, Selbstverantwortung und Solidarität. Ergänzt werden diese Prinzipien durch ethische Grundwerte wie Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und Fürsorge für andere. Als genossenschaftlich verankertes Unternehmen lebt Pax diese Werte täglich. Unsere Kundinnen und Kunden sind zugleich Genossenschafterinnen und Genossenschafter und somit direkt am Unternehmenserfolg beteiligt. Über gewählte Delegierte nehmen sie Einfluss auf die Ausrichtung von Pax – ein Modell, das unsere Unabhängigkeit stärkt und die langfristige Sicherheit unserer Versicherten in den Mittelpunkt stellt.