Arbeiten nach der Pensionierung
Zu früh für den Ruhestand
:quality(50))
Zu früh für den Ruhestand
:quality(50))
:quality(50))
Von hundert auf null, das war früher. Die meisten Menschen möchten heute schrittweise vom Arbeitsleben in die Pensionierung übergehen. Rund ein Fünftel der Schweizerinnen und Schweizer gehen in den vorzeitigen Ruhestand – freiwillig oder unfreiwillig. Andere bleiben auch über das Referenzalter hinaus berufstätig. Durch das schrittweise Reduzieren des Arbeitspensums über mehrere Jahre ist der Übergang nicht so abrupt: Sie können langjähriges Know-how an die nachfolgende Generation weitergeben und wertvolle Familien- und Freiwilligenarbeit ausbauen.
Arbeiten nach dem Referenzalter von 65 Jahren (seit Inkrafttreten der AHV21 Reform gilt dieses Alter für Frauen und Männer gleichermassen) ist mit oder ohne Bezug von Vorsorgeleistungen möglich. Künftig sollen die AHV-Rente und die Pensionskassenrente flexibler werden dank teilweisem Vorbezug oder Aufschub. Wenn Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten oder einen neuen Job anfangen, hat das unterschiedliche Konsequenzen für die Höhe der AHV-Rente, allfällige Pensionskassenbeiträge und die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags.
Schieben Sie die AHV-Rente auf, erhöht sich dadurch später die jährliche Rente. Zahlen Sie weiterhin in die Pensionskasse ein, können Sie Ihr Vorsorgevermögen erhöhen und Steuern sparen. Das gleiche gilt für die Säule 3a. Allerdings sollten Sie sich auch fragen, wie lange ein Aufschub sinnvoll ist. Mit welcher Lebenserwartung können Sie rechnen?
Arbeiten Sie weiter? Dann müssen Sie auch weiter AHV-Beiträge zahlen. Allerdings nur, wenn Sie den Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat oder CHF 16’800 pro Jahr überschreiten. Sehr praktisch: Wenn Sie verschiedene Jobs oder Arbeitgeber haben, können Sie den Freibetrag für jede Tätigkeit separat geltend machen. Diese AHV-Beiträge führen allerdings nicht mehr zu einer höheren Rente. Ist Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig, aber noch AHV-pflichtig? Dann wird er oder sie von der Beitragspflicht befreit, wenn Sie einen bestimmten Betrag pro Jahr in die AHV einzahlen.
:quality(50))
Mit Lohn plus Rente haben Sie allenfalls ein höheres Einkommen als vorher. In diesem Fall müssen Sie höhere Steuern zahlen. Wenn Sie die AHV-Rente bis zu fünf Jahre nach hinten schieben, können Sie das vermeiden. Sie müssen den Aufschub allerdings spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters verlangen. Sonst zahlt Ihnen die AHV lebenslang eine Rente aus, was nicht rückgängig gemacht werden kann. Lohnt sich ein Aufschub für Sie? Die Antwort ist Ja, wenn Sie gesund sind und damit rechnen, 86 Jahre oder älter zu werden – oder aus steuerlichen Gründen. Schieben Sie die AHV-Rente ein Jahr nach hinten, steigt sie um 5,2 Prozent. Bei fünf Jahren sind es 31,5 Prozent.
Wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist, können Sie auch die Pensionskasse weiterführen. Einkommen und Rente zusammen führen sonst zu höheren Steuern. Aber die Weiterführung der Pensionskasse ist nicht immer sinnvoll. Versicherungsbeiträge für Tod und Invalidität nützen Ihnen nichts, da Sie ab Erreichen des Referenzalters keine IV-Rente mehr beziehen können. Wollen Sie später statt des Guthabens die Pensionskassenrente beziehen, sollten Sie sich den Umwandlungssatz gut anschauen. Er sollte höher sein und damit auch die jährliche Rente. Immerhin sind Sie durch das Weiterarbeiten weniger lange pensioniert und das Geld muss nicht so lange reichen.
Läuft die Pensionskasse weiter? Dann sollten Sie auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen. Spätestens fünf Jahre nach der Pensionierung müssen Sie das Guthaben allerdings beziehen. Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen, können Sie jährlich maximal 20 Prozent Ihres Einkommens in der Säule 3a sparen, höchstens aber CHF 36'288.
Manche können die Pensionierung nicht erwarten, andere fühlen sich dafür viel zu jung. Die Voraussetzung ist, dass die Gesundheit es überhaupt zulässt. Die Beweggründe sind aber ganz unterschiedlich. Bei manchen stehen finanzielle Überlegungen im Vordergrund, andere schätzen die Arbeit an sich. Sie wollen die Bestätigung und das Gefühl, gebraucht zu werden oder geniessen den sozialen Austausch.
Wer länger arbeitet und dabei den Bezug von AHV-Rente und Pensionskassengelder aufschiebt, steht später mit einer besseren Rente da. Gleichzeitig können Sie mit dem Aufschub vermeiden, dass Sie aufgrund eines höheren Einkommens bestehend aus Lohn und Rente mehr Steuern zahlen. Mit einem Auszahlungsplan von Pax können Sie zudem weiter optimieren: Sie wählen eine individuelle Kombination aus garantierter Auszahlung und Geldanlage.
Lassen Sie Ihr Geld auch nach der Pensionierung weiter für sich arbeiten, ohne auf Sicherheit zu verzichten. Wir finden eine individuelle Lösung für Sie!
Mit Lohn plus Rente haben Sie allenfalls ein höheres Einkommen als vorher. In diesem Fall müssen Sie höhere Steuern zahlen. Wenn Sie die AHV-Rente bis zu fünf Jahre nach hinten schieben, können Sie das vermeiden. Sie müssen den Aufschub allerdings spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters verlangen. Sonst zahlt Ihnen die AHV lebenslang eine Rente aus, was nicht rückgängig gemacht werden kann. Lohnt sich ein Aufschub für Sie? Die Antwort ist Ja, wenn Sie gesund sind und damit rechnen, 86 Jahre oder älter zu werden – oder aus steuerlichen Gründen. Schieben Sie die AHV-Rente ein Jahr nach hinten, steigt sie um 5,2 Prozent. Bei fünf Jahren sind es 31,5 Prozent.
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, weiss unglaublich viel. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel haben auch Unternehmen ein grosses Interesse daran, diese Know-how-Träger zu behalten. Indem sie auch nach Erreichen des Referenzalters in Teil- oder Vollzeit weiterarbeiten, kann das Wissen an die nächste Generation weitergegeben werden.
Wo sucht man einen Job mit 65? Heute gibt es einige Möglichkeiten für Menschen nach Erreichen des Referenzalters, eine neue Tätigkeit zu finden. Ob stundenweise Aushilfe oder 100-Prozent-Pensum: Immer mehr Unternehmen bieten die Weiterarbeit nach Erreichen des Referenzalters an und es gibt darauf spezialisierte Jobvermittler. Auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit ist möglich.
Die aktuelle Tätigkeit kommt vielleicht für Sie nicht mehr in Frage. Sei es, dass das Unternehmen dafür eine jüngere Person möchte, sei es, dass Sie Ihr Pensum reduzieren wollen. Aber es gibt vielleicht andere Stellen, die passen. Ergreifen Sie früh genug die Initiative und bewerben Sie sich ein Jahr vor dem Erreichen des Referenzalters mit einem frischen Lebenslauf bei Ihrem Arbeitgeber.
Was in jungen Jahren gilt, ist auch später wahr: Am einfachsten findet man einen Job über das eigene Netzwerk oder das private Umfeld. Denken Sie also früh genug daran, sich auch mit jüngeren Leuten zu vernetzen. Die heutige Praktikantin könnte später mal Ihre Chefin sein.
Falls Sie’s bisher nicht gewagt haben, warum dann nicht jetzt? Mit dem Fachwissen und dem beruflichen Netzwerk aus Ihrer Berufstätigkeit bietet sich eine selbstständige Tätigkeit an. Sie können Ihr Know-how gezielt einbringen und sich auf das konzentrieren, was Ihnen wirklich Spass macht. Vielleicht in Teilzeit – Sie haben ja Anspruch auf die Rente.
Haben Sie Lust auf einen Teilzeit-Job bei einer neuen Firma? Dann können Sie spezialisierte Vermittlungsportale für Rentner nutzen, z. B. arbeitsrentner.ch oder rentarentner.ch. Die Tätigkeit kann dabei weniger anspruchsvoll sein, als was Sie bisher gemacht haben. Wenn Sie aber das Konto aufbessern wollen oder den sozialen Kontakt schätzen, mag das weniger entscheidend sein. Ihr Alltag wird damit auf jeden Fall bunter.
Sie können über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten. In diesem Fall können Sie den Bezug Ihrer AHV-Rente um bis zu fünf Jahre nach hinten verschieben: Sie können sich Ihre AHV-Rente also erst später auszahlen lassen. Aber Sie können auch arbeiten und gleichzeitig die AHV-Rente beziehen.
Wenn Sie nach der Pensionierung weiterarbeiten, müssen Sie nur auf einen Teil Ihres Einkommens AHV-Beiträge bezahlen. Für den Anteil bis zum definierten Freibetrag sind Arbeitnehmende im Rentenalter nicht AHV-pflichtig. Das heisst konkret: Erst ab einem monatlichen Lohn von CHF 1’400.00 oder einem Jahreslohn von CHF 16’800.00 müssen AHV-Beiträge bezahlen. Und nur für den Teil, der diesen Freibetrag übersteigt.
Ja, Sie müssen Ihr Einkommen auch nach der Pensionierung komplett versteuern.
Personen, welche das Referenzalter erreicht haben und weiter erwerbstätig sind, zahlen weiterhin Beiträge: an die AHV, die IV und die EO. Aber nicht an die Arbeitslosenversicherung (ALV). Sie erhalten aber einen Freibetrag.
Wenn Sie im Rentenalter sind, können Sie keine Arbeitslosengelder mehr beziehen, deshalb dürfen keine Abzüge für die ALV gemacht werden. Sie haben Anspruch auf die meisten Leistungen der Unfallversicherung – auch auf Taggeld. Sie haben aber nach Erreichen des Pensionsalters keinen Anspruch auf die Invalidenrente der Unfallversicherung: Prüfen Sie, ob die Beiträge angepasst werden können. Bei der Krankentaggeldversicherung sollten Sie prüfen, ob diese auch den Verdienstausfall von Rentnern versichert.
Die Beiträge an die Sozialversicherungen im Rentenalter sind für Selbstständige relativ tief. Das betrifft vor allem die AHV-Beträge. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Sie allenfalls auf Mandatsbasis anstellen würde. Steuerlich kann sich das für Sie lohnen.
Ist mit 66 noch lange nicht Schluss?
Dann arbeiten Sie doch einfach weiter. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne zu finanziellen Fragen. Oder erfahren Sie mehr zu dem Thema in unserer Vorsorgewelt.
Haftungsausschluss: Unsere Ratgeberseiten informieren allgemein über Vorsorgethemen und ersetzen keine persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Weitere Informationen.