Recruiting und BVG
Wie schnappen Sie sich die besten Fachkräfte?
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Die Lebenserwartung steigt, die Zinsen bleiben tief: Viele Pensionskassen senken deshalb ihre Umwandlungssätze. Dadurch fällt die jährliche Rente tiefer aus, damit das Vorsorgevermögen bis zum Lebensende ausreicht. Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, mehr Altersguthaben in der 2. Säule anzusparen. Aber auch die Risikoleistungen aus der 1. und 2. Säule fallen oft tiefer aus als erwartet: Eine längere Krankheit – ob körperlich oder psychisch – kann dazu führen, dass Ihre Mitarbeitenden den gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten können. Nutzen Sie das als Wettbewerbsvorteil: Heben Sie sich auf dem Arbeitsmarkt mit einer attraktiven Pensionskassenlösung ab. Holen Sie sich die grössten Talente. Wir zeigen Ihnen wie.
Mit 25 geht es los: Ihre Mitarbeitenden fangen an, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) fürs Alter zu sparen. Das Gesetz gibt vor, dass alle Versicherten bis zur Pensionierung sparen. Übers ganze Berufsleben sind das rund 500 Prozent des versicherten Lohns. Je nach Alter sparen Sie jährlich 7 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent oder 18 Prozent des versicherten Lohns.
Was passiert, wenn die Sparsätze in Ihrem Vorsorgeplan um 1 Prozent höher sind als das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum? Ihre Mitarbeitenden sparen bis zur Pensionierung 40 Prozent mehr des versicherten Lohns. So erhalten sie nach der Pensionierung verbesserte Altersleistungen. Und können sich weiterhin mal etwas leisten.
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Als Arbeitgeber bezahlen Sie mindestens 50 Prozent der Pensionskassenbeiträge. Das schreibt das BVG vor. Sie dürfen aber auch mehr beisteuern: Ihren Arbeitgeberbeitrag dürfen Sie beliebig erhöhen. Damit zeigen Sie auf, dass Sie mehr als nur das gesetzliche Minimum übernehmen. So steigt die Attraktivität Ihres Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt stark an.
Bieten Sie als attraktiver Arbeitgeber auch Teilzeitstellen an? Dann passen Sie den Koordinationsabzug auf den Beschäftigungsgrad an. Das Gesetz sieht vor, dass durchschnittlich 7/8 der maximalen AHV-Rente über die erste Säule versichert sind. Das entspricht aktuell CHF 26'460. Deshalb wird dieser Betrag als Koordinationsabzug in der 2. Säule vom versicherten Lohn abgezogen.
Allerdings wird Teilzeit-Mitarbeitenden der gleiche Betrag abgezogen – auch wenn sie nur 50 Prozent oder weniger arbeiten. Das lässt sich vermeiden. Wir geben Ihnen bei Pax die Möglichkeit, den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anzupassen. Ihre Mitarbeitenden mit einem 50-Prozent-Pensum hätten folglich einen Koordinationsabzug von CHF 13'230. Dadurch steigt der versicherte Lohn und Ihre Mitarbeitenden können mehr Altersguthaben ansparen.
Burnout, Krebs, ein Sturz: Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen. Daher ist es umso wichtiger, sich gut dagegen abzusichern. Besonders die Leistungen bei langfristiger Erwerbsunfähigkeit als Folge einer Krankheit entsprechen oft nicht den erwarteten Leistungen. Falls Sie als Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung für Ihre Mitarbeitenden abgeschlossen haben, endet der Anspruch auf Taggeld in der Regel 720 Tage nach dem Ereignis. Eine komplementäre Rente wie in der Unfallversicherung (UVG) gibt es nicht.
Sehr oft entsteht hier eine Vorsorgelücke. Die minimale vom Gesetz vorgeschriebene Absicherung deckt den effektiven Bedarf von rund 80 bis 90 Prozent des bisherigen Lohns nicht vollständig ab. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Vorsorgeplan für Risikoleistungen bei Krankheit mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss BVG vorsieht. Sie können dafür beispielsweise die Risikoleistungen Tod und Invalidität in Prozenten des versicherten Lohnes versichern. Dadurch sind die Leistungen nicht mehr vom vorhandenen Altersguthaben abhängig. Ihre Mitarbeitenden sind im Fall einer längeren Krankheit finanziell besser abgesichert – und Sie auch.
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Deckt Ihre Vorsorge nur die gesetzlichen Mindestleistungen ab? Dann beträgt der versicherte Lohn höchstens CHF 64'260. Dieser ergibt sich durch den maximalen AHV-Lohn von CHF 90'720 abzüglich des Koordinationsabzuges von CHF 26'460. Der Lohnanteil über CHF 90'720 ist also nicht versichert. Für eine Person, die zum Beispiel jährlich CHF 150’000 verdient, führt das sowohl im Alter als auch bei einer allfälligen Invalidität zu massiven finanziellen Einbussen. Dafür gibt es eine Lösung: Wählen Sie nicht den AHV-Lohn, sondern den Grundlohn als versicherten Lohnanteil. Dadurch können Sie den tatsächlich erzielten Bruttolohn Ihrer Mitarbeitenden (maximal CHF 907'200) versichern.
Haben Sie sich für einen ausgebauten Vorsorgeplan entschieden und decken Sie nicht nur die gesetzlichen Mindestleistungen ab? Dann gibt es zusätzlich wählbare Planbausteine. Dazu gehört z. B. der Einkauf mit Rückgewähr. In der 2. Säule werden oft freiwillige Einkäufe getätigt. Die Leistungen Tod und Invalidität bleiben durch den Einkauf allerdings unverändert, wenn sie in Prozent des Lohnes definiert wurden.
Schliessen Sie die Einlage mit Rückgewähr in Ihren Vorsorgeplan ein. So werden die Einkäufe auf einem separaten Konto geführt und entsprechend ausgewiesen. Im Todesfall wird dieses Guthaben zusätzlich zu einer allfälligen Hinterlassenenrente oder einem Todesfallkapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Pensionierung wird es mit dem Altersguthaben in eine Altersrente umgewandelt, sofern die Mitarbeitenden sich für den Rentenbezug entscheiden. Ist die Einlage mit Rückgewähr nicht eingeschlossen, werden die freiwilligen Einkäufe immer zur Finanzierung der Hinterlassenenleistungen verwendet.
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