Vorsorge bei Veränderungen
Familienplanung mit Köpfchen
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Schauen Sie die Versicherungssituation beider Partner an: Die Hausfrau oder der Hausmann ist meistens ungenügend versichert. Im Falle, dass sie oder er bettlägerig wird oder stirbt, entstehen neue Aufwände, zum Beispiel die Kinderkrippe oder die Putzkraft. Überdies tun sich meist Vorsorgelücken auf, die nach der Pensionierung zu finanziellen Engpässen führen können.
Falls einem der Ehepartner etwas zustösst, wird der andere im Normalfall bei den Leistungen der Lebensversicherung begünstigt. Die gegenseitige Absicherung des Ehepartners im Invaliditäts- oder Todesfall ist hingegen nicht automatisch geregelt. Das ist besonders bei Immobilien mit Hypotheken heikel. Damit der überlebende Ehepartner für diese Kosten aufkommen kann, ist eine Kapitalauszahlung im Todesfall entscheidend.
Wer sein Arbeitspensum vermindert (z. B. von 100 Prozent auf 50 Prozent), reduziert automatisch die Vorsorgeleistungen. Im Todesfall oder bei Invalidität durch Krankheit oder Unfall, sind die Leistungen der Pensionskasse dann entsprechend viel geringer. Das gilt auch fürs Altersguthaben – der Anspruch auf die Pension verkleinert sich. Gut, wenn Sie diese Vorsorgelücken stopfen. Einkäufe in die Pensionskasse sind eine interessante Option, weil sie vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Alternativ bietet sich die Säule 3a an, um für das Alter zu sparen und sich zugleich gegen die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod abzusichern.
Machen Sie den ersten Schritt in eine sichere Zukunft
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