Deckungsgrad
Was ist der Deckungsgrad einer Pensionskasse?
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Wissen Sie, was der Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse aussagt? Er gibt Auskunft über die finanzielle Stabilität. Eine massive Unterdeckung kann bedeuten, dass die Pensionskasse nicht genug Kapital hat, um alle Renten zu bezahlen. Das kann zu teuren Sanierungsbeiträgen oder Minderverzinsungen der Altersguthaben führen. Aber worauf sollten Sie genau achten?
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse gibt das Verhältnis des vorhandenen Vermögens zum Gesamtwert der Verpflichtungen an. Ein hoher Deckungsgrad schafft Sicherheit und Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Pensionskasse: Sie ist auch für schwierige Zeiten gut gerüstet. Eine Unterdeckung ist dagegen ein Risiko für Pensionierte, Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Pensionskassen müssen den Deckungsgrad deshalb sorgfältig überwachen, um eine nachhaltige und stabile Altersvorsorge zu gewährleisten.
Ein hoher Deckungsgrad zeigt, dass die Pensionskasse ihre finanziellen Verpflichtungen problemlos erfüllen kann. Das erhöht ihre Risikofähigkeit: Sie kann also Risiken besser tragen und dadurch unter anderem mit mehr Risiko anlegen. Liegt der Deckungsgrad zum Berechnungszeitpunkt unter 100 Prozent, können die Verpflichtungen nicht mehr vollumfänglich durch das Vermögen abgedeckt werden. Es ist dabei entscheidend, ob es sich nur um eine vorübergehende Phase aufgrund eines Einbruchs an den Finanzmärkten handelt, oder ob bereits seit längerem eine Instabilität besteht. Beträgt der Deckungsgrad weniger als 90 Prozent, muss die Pensionskasse in der Regel Sanierungsmassnahmen einleiten.
Der Deckungsgrad einer Pensionskasse wird aus dem Verhältnis von vorhandenem Vorsorgevermögen und bestehenden Verpflichtungen berechnet.
Deckungsgrad = verfügbares Vorsorgevermögen × 100 ÷ versicherungstechnisch notwendiges Vorsorgekapital
Ein Deckungsgrad von 100 Prozent sagt aus, dass die Pensionskasse über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um sämtlichen Leistungsansprüchen nachzukommen. Natürlich ist ein höherer Deckungsgrad komfortabel und bringt viele Vorteile mit sich. Aber auch bei einem Deckungsgrad leicht unter 100 Prozent ist noch keine Panik angesagt.
Ist das Vorsorgevermögen einer Pensionskasse höher als ihre Verpflichtungen, liegt der Deckungsgrad über 100 Prozent. In diesem Fall spricht man von einer Überdeckung. Ein hoher Deckungsgrad erlaubt Pensionskassen unter anderem die Umsetzung einer Anlagestrategie mit höherem Risiko. Von den höheren Anlageerträgen profitieren die Versicherten, z. B. in Form von höheren Zinsen auf dem Altersguthaben.
Bei einer Unterdeckung sind die Verpflichtungen höher als das Vorsorgevermögen. Der Deckungsgrad liegt dann unter 100 Prozent und die Pensionskasse ist verpflichtet, die Ursachen zu analysieren. Das ist aber nicht in jedem Fall problematisch, da der Deckungsgrad auch ohne Sanierungsmassnahmen wieder steigen kann. Von einer erheblichen Unterdeckung spricht man bei einem Deckungsgrad von unter 90 Prozent. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen umfassende Sanierungsmassnahmen ergriffen werden.
Das Gesetz verpflichtet Pensionskassen, erhebliche Unterdeckungen zu beheben. Eine Unterdeckung gilt als gering, wenn die Pensionskasse sie ohne Sanierungsmassnahmen innerhalb von fünf Jahren beseitigen kann. Ist das nicht möglich, ist die Unterdeckung als erheblich einzustufen. Das Gesetz verlangt in diesem Fall sofortige Sanierungsmassnahmen. Zu den wichtigsten Sanierungsmassnahmen gehören: Überprüfung und Anpassung der Anlagestrategie, tiefere Zinsen auf das Sparkapital der Versicherten oder Erhebung von Sanierungsbeiträgen.
Stiftungen mit Vollversicherungsmodell können nicht in eine Unterdeckung geraten, da die Versicherungsgesellschaft eine 100-prozentige Sicherheit des Altersguthabens und der Verzinsung der Altersguthaben garantiert.
Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das angesparte Altersguthaben einer Person in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Haben Sie CHF 100’000 angespart und der Umwandlungssatz beträgt 6,8 Prozent, erhalten Sie jedes Jahr CHF 6’800 als Rente – lebenslang. Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent für den obligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens ist gesetzlich festgelegt. Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium wird von den Pensionskassen festgelegt und kann variieren. Da die Lebenserwartung steigt, wird der Umwandlungssatz in Zukunft tendenziell weiter sinken.
Technische Zinssätze werden in der Finanz- und Versicherungsmathematik verwendet und dienen als Bewertungs- und Rechnungszinssätze. Als Bewertungszinssatz geben sie z. B. bei Vorsorgeeinrichtungen den Zinssatz an, mit dem die künftigen Rentenverpflichtungen abgezinst werden, um ihren heutigen Wert zu berechnen. Als Rechnungszinssatz repräsentieren sie die für die Definition der Leistungen oder Höhe der Beiträge bereits eingerechnete Rendite auf dem Anlagevermögen.
Anlagestrategie
Schauen Sie sich die Anlagestrategie der Pensionskasse an, um das Risiko und die Rendite der Investitionen zu verstehen.
Kosten und Gebühren
Achten Sie auf die Höhe der Verwaltungsgebühren oder Vertriebskosten und darauf, wie viel von Ihren Beiträgen tatsächlich in die Altersvorsorge fliesst.
Leistungsumfang
Vergleichen Sie die angebotenen Leistungen wie Invalidenrenten oder Hinterlassenenleistungen.
Flexibilität
Prüfen Sie, ob die Pensionskasse flexible Auszahlungsoptionen bietet. Das können Kapitalbezüge oder eine Mischform aus Rente und Kapitalbezug sein.
Reputation und Zufriedenheit
Informieren Sie sich über Reputation und Erfahrung der Pensionskasse und über die Zufriedenheit der aktuellen Versicherten.
Rückversicherung
Fragen Sie sich nach einer möglichen Rückversicherung der Pensionskasse, um eine zusätzliche Sicherheit für die Rentenzahlungen zu haben.
Machen Sie den ersten Schritt in eine sichere Zukunft
Lassen Sie sich von unserem Expertenteam zur beruflichen Vorsorge beraten.
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