Auf Basis Ihres versicherten Jahreslohnes (siehe Punkt Leistungsbasis) werden die Beiträge und Vorsorgeleistungen berechnet.
Die wichtigsten Werte finden Sie unter dem Abschnitt Leistungen:
- Bei Pensionierung sehen Sie Ihr voraussichtliches Alterskapital, welches auf den Zeitpunkt Ihrer Pensionierung hochgerechnet wird.
- Im Todesfall vor der Pensionierung können Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) einsehen. Falls der Vorsorgeplan ein Todesfallkapital für die Hinterlassenen vorsieht, so wird dieses ebenfalls aufgeführt.
- Im Todesfall nach der Pensionierung finden Sie die monatlichen Hinterlassenenleistungen für den überlebenden Ehepartner (Witwe oder Witwer) bzw. Lebenspartner sowie die Kinder (Waisen) vor.
- Die Leistungen bei Invalidität werden in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad (siehe IV-Grad am Anfang des Dokuments) ausgerichtet.
Unter dem Abschnitt «Einkauf / Rückzahlung» wird Ihnen der Betrag ausgewiesen, den Sie im Scheidungsfall oder zur Schliessung individueller Vorsorgelücken freiwillig und unter Abzug vom steuerbaren Einkommen reinvestieren dürfen.