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Die Leistungen der beruflichen Vorsorge im Alter, bei Invalidität und im Todesfall

Dreierlei zur zweiten Säule

Die Berufliche Vorsorge unterstützt Sie mit Leistungen bei der Pensionierung, bei Invalidität und im Todesfall. Angespart wird die Rente von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.
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Bessere Vorsorgeleistungen

Die Berufliche Vorsorge ermöglicht Ihnen im Alter den gewohnten Lebensstandard. Ebenfalls sichert die 2. Säule Sie und Ihre Angehörigen bei Invalidität und Tod ab. Finanziert wird die Berufliche Vorsorge mit Beitragszahlungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Die Beiträge werden dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge.

Altersleistungen

Bei Ihrer Pensionierung erhalten Sie eine Altersrente aus der beruflichen Vorsorge. Die Rentenhöhe hängt ab von den eingezahlten Beiträgen, der Verzinsung des angesparten Guthabens sowie vom Umwandlungssatz: Er bestimmt zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung, wie Ihr Angespartes in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Der Umwandlungssatz für die gesetzliche Mindestleistung (den obligatorischen Teil des Guthabens) ist vorgegeben.

Invaliditätsleistungen

Falls Sie eine Invalidität von 40 Prozent oder mehr erleiden, haben Sie Anspruch auf eine Rente. Der Grad der Invalidität bestimmt die Höhe Ihrer Rente: Bei 40 Prozent erhalten Sie eine Viertelrente, bei 50 Prozent eine halbe und bei mehr als 70 Prozent die ganze Rente. Pax orientiert sich dabei an der Verfügung der IV.

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Todesfallleistungen

Im Todesfall erhalten Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente, Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Eingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt. Für Paare im Konkubinat hängen mögliche Leistungsansprüche vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung ab. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr über die Unterschiede der Vorsorge bei den verschiedenen Lebensformen wie Ehe, Partnerschaft oder Konkubinat.

Vorsorgeausweis: Weitere Informationen

Alle oben genannten Leistungen finden Sie in Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis, den wir Ihnen jährlich am Anfang des Jahres zusenden. Weitere hilfreiche Hilfestellungen zum Vorsorgeausweis finden Sie im folgenden Link:

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Was ist der Vorsorgeausweis?

Alle Arbeitnehmer erhalten jährlich einen Vorsorgeausweis, der sie über die aktuelle Vorsorgesituation in der Pensionskasse (2. Säule, berufliche Vorsorge) orientiert. Hier finden Sie einen Vorsorgeausweis – einfach erklärt.

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Haftungsausschluss: Unsere Ratgeberseiten informieren allgemein über Vorsorgethemen und ersetzen keine persönliche Beratung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Weitere Informationen.

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