Vorsorge im unbezahlten Urlaub
Auszeit ohne Ausfall
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Auszeit ohne Ausfall
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Es gibt keine generelle gesetzliche Regelung für unbezahlten Urlaub. Im Schweizerischen Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz sind nur gewisse spezifische unbezahlte Urlaube gesetzlich geregelt, beispielsweise der Mutterschaftsurlaub. Sprich: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Auszeit zu gewähren – fortschrittliche Firmen erlauben jedoch üblicherweise einen unbezahlten Urlaub.
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Dauert Ihr unbezahlter Urlaub weniger als einen Monat, sind Sie im Rahmen des Gesetzes gegen alle Risiken (Alter, Invalidität und Tod) infolge Krankheit und Unfall versichert. Auch Ihre berufliche Vorsorge läuft unverändert weiter; Sie müssen nichts unternehmen.
Dauert Ihr unbezahlter Urlaub mehr als einen Monat, sind die Bedingungen und Leistungen Ihrer beruflichen Vorsorge vom aktuellen Reglement abhängig.
Pax sieht einen unbezahlten Urlaub von maximal sechs Monaten vor. Dabei wählen Sie aus verschiedenen Optionen:
| Vollumfängliche Fortsetzung | Teilweise Fortsetzung | Keine Fortsetzung |
|---|---|---|
| Sie führen die Versicherung im bisherigen Umfang weiter – Ihre Beiträge für die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität sowie die Kostenbeiträge werden weiterhin erhoben. | Sie führen die Versicherung im bisherigen Umfang weiter – es werden jedoch keine Sparbeiträge für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs erhoben, sondern nur Ihre Beiträge für die Leistungen bei Tod und Invalidität sowie die Kostenbeiträge (Risikoversicherung). | Sie unterbrechen die Versicherung der Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität – es werden keine Beiträge für die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs erhoben. Der Versicherungsschutz entfällt während dieser Zeit. |
Ob vollumfängliche oder teilweise Fortsetzung des Versicherungsschutzes, drucken Sie das Formular Meldung unbezahlter Urlaub und füllen Sie es vollständig aus. Unterzeichnen Sie es und stellen Sie uns das Dokument im Original per Post zu.
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