Das Überschusssystem der Pensionskassen von Pax
Risikogerecht & chancenreich
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Risikogerecht & chancenreich
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Überschüsse sind Erträge, die Ihre Pensionskasse erwirtschaftet. Sie entstehen, wenn die tatsächlichen Ergebnisse besser sind als kalkuliert.
Es lassen sich zwei Hauptarten unterscheiden:
Zinsüberschüsse: Wenn die Kapitalanlagen erfolgreicher sind als erwartet.
Risikoüberschüsse: Wenn weniger Leistungen (z. B. Invalidität, Todesfall) anfallen als erwartet.
Gut zu wissen: Versicherte haben Anspruch auf mindestens 90 Prozent der Erträge (gemäss AVO).
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Bis 2025 erhielten alle Verträge im Wesentlichen ähnliche Risikoüberschüsse. Neu werden diese ab 10 versicherte Personen verursachergerecht verteilt – also je nach realem Risikoverlauf und Struktur Ihrer Belegschaft. Es gilt: je besser die Altersstruktur und der Vorsorgeausbau, desto höher die Ausschüttung.
Die Risikoüberschüsse werden ab 2026 verursachergerecht verteilt, sodass Unternehmen mit einer guten Risiko- und Vorsorgesituation genau jene Ausschüttung erhalten, die ihrem tatsächlichen Risikoverlauf entspricht.
Betriebe mit einer jüngeren Altersstruktur profitieren besonders, da ihr geringeres Risiko für Invalidität und Todesfall zu höheren Risikoüberschüssen und damit zu spürbaren Mehrerträgen führt.
Die Zuteilung der Risikoüberschüsse basiert auf klar definierten Faktoren wie Altersstruktur, Leistungsfällen und Vorsorgeausbau, wodurch die Berechnung nachvollziehbar und für alle Beteiligten verständlich bleibt.
Für kleinere Verträge sorgt ein verlässlicher fixer Überschusssatz für Stabilität, da diese Gruppen naturgemäss stärkeren Schwankungen unterliegen und deshalb ein konstantes, planbares System benötigen.
Da Verträge mit weniger als 10 versicherten Personen eher schwankungsanfällig sind, gilt für diese ein anderes, verlässliches Überschusszuteilungssystem.
Weiterhin fixer durchschnittlicher Risikoüberschusssatz
Unabhängig vom Schadenverlauf einzelner Jahre
Geeignet für kleinere Gruppen, da Schwankungen nicht voll durchschlagen
Risikoüberschüsse werden verursachergerecht berechnet
Höhe hängt von drei Faktoren ab: Altersstruktur, Leistungsfälle, Vorsorgeausbau (Anteil überobligatorisches Guthaben)
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Die Berechnung für die Risikoüberschüsse für Verträge mit mehr als 10 Versicherten berücksichtigt drei zentrale Faktoren:
Altersstruktur: Verträge mit jüngeren Versicherten haben ein geringeres Risiko für Invalidität und Todesfall. Dadurch entsteht mehr Überschuss.
Leistungsfälle umfassen Ereignisse wie Invalidität oder Tod, bei denen die Versicherung Leistungen erbringen muss. Treten sie seltener auf als prognostiziert, entsteht ein höherer Risikoüberschuss.
Vorsorgeausbau: Je höher der Anteil an überobligatorischem Sparguthaben, desto höher das Potenzial für Risikoüberschüsse.
Diese Faktoren bestimmen die Höhe des Risikoüberschusses. Bei optimaler Konstellation kann die Ausschüttung bis zu drei Mal höher sein als im bisherigen Modell . Damit profitieren Unternehmen mit einer jungen Belegschaft und einem ausgebauten Vorsorgeplan besonders.
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Die Überschüsse für das Jahr N werden auf Basis des tatsächlichen Altersguthabens und der bezahlten Prämien ermittelt, differenziert nach individuellen Sätzen sowie der jeweiligen Vertragsstruktur, den Risiken und dem Ausbaustand per Jahresende.
Die Risikoüberschüsse werden im Nachhinein gutgeschrieben: jeweils per 1. Januar des Folgejahres, basierend auf dem effektiv erreichten Ergebnis des vergangenen Geschäftsjahres. So fliessen die Erträge direkt in das überobligatorische Altersguthaben der versicherten Personen. Das paritätische Organ (Vorsorgekommission / Stiftungsrat) kann entscheiden, dass die Gutschriften anders eingesetzt werden.