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Umgang mit Interessenkonflikten

Was ist das Ziel beim Umgang mit Interessenkonflikten?

Für Pax ist es ein zentrales Anliegen, fair und transparent mit ihren Versicherungsnehmenden und Geschäftspartnern umzugehen. Um dies zu gewährleisten, bestehen umfassende interne Vorgaben und Kontrollen, um potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und angemessen zu handhaben. Dadurch soll vermieden werden, dass allfällige Interessenkonflikte entstehen und die berechtigten Interessen von Versicherungsnehmenden sowie Geschäftspartnern beeinträchtigt werden.

Diese Erklärung beschreibt, wie Pax mit Interessenkonflikten umgeht. Zudem dient sie der Erfüllung der Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere von Art. 14a ff. VAG, sowie der Aufsichtsverordnung (AVO), insbesondere von Art. 14b ff. AVO. Gemäss diesen Bestimmungen sind Interessenkonflikte zu vermeiden bzw. den Versicherungsnehmenden offenzulegen, wenn sie nicht verhindert werden können.

Was ist ein Interessenkonflikt?

Ein Interessenkonflikt entsteht, wenn die Entscheidungsfindung durch persönliche Interessen wie familiäre Beziehungen, Freundschaften, wirtschaftliche Verbindungen oder andere Faktoren beeinträchtigt wird.

Namentlich liegt gemäss Art. 14a VAG ein Interessenkonflikt vor,

  • wenn das Versicherungsunternehmen unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von bestimmten Versicherungsnehmenden für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann; oder dann,
  • wenn das Versicherungsunternehmen am Ergebnis der Versicherungsdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Versicherungsnehmenden widerspricht.

Welche Situationen können zu einem Interessenkonflikt führen?

Interessenkonflikte können in verschiedenen Situationen entstehen, insbesondere:

  • im Rahmen der Beratung, Annahme und Abwicklung von Versicherungsverträgen bzw. von Anschlussverträgen;
  • beim Eingehen und Führen von Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, beispielsweise mit Vertriebs- und Kooperationspartnern;
  • bei der Bezahlung von Vergütungen an Mitarbeitende, Vermittler und weitere Geschäftspartner; 
  • bei Erhalt oder Gewähren von Zuwendungen, bspw. von Sachleistungen, wie Schulungen, oder Geschenken;
  • bei der Anlage von Vermögenswerten. 

Welche Massnahmen hat Pax ergriffen? 

Die Verantwortung für das Erkennen, das Vermeiden und den Umgang mit Interessenkonflikten liegt in erster Linie bei den Geschäftseinheiten. Mögliche Interessenkonflikte sowie die getroffenen Massnahmen müssen intern an Legal & Compliance gemeldet werden. Legal & Compliance kann verbindliche Anweisungen zum Umgang mit Interessenkonflikten erteilen.

Massnahmen zum Umgang mit und Vermeidung von Interessenkonflikten sind insbesondere:

  • Interessenkonflikte zu vermeiden, indem bspw. eine klare Funktionentrennung bei Pax gilt, die Ausstandspflicht zu beachten ist, private Mandate die Interessen von Pax und ihren Partnern nicht tangieren dürfen;
  • Interessenkonflikte abzuwenden, indem bspw. ein anderer Vertriebs- oder Geschäftspartner gewählt wird; 
  • Interessenkonflikte offenzulegen;
  • auf den Abschluss eines Versicherungsvertrages zu verzichten.

Nebst den genannten Beispielen verfügt Pax über organisatorische Regelungen und Systeme, Kontrollen, Richtlinien, Verfahren und Grundsätze, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Regeln wird regelmässig überprüft.

Die Anlage von Vermögenswerten erfolgt durch die Gruppengesellschaft Pax Asset Management AG. Diese ist eine von der FINMA beaufsichtigte Vermögensverwalterin sowie Verwalterin von Kollektivvermögen. Um Transparenz zu wahren und Interessenkonflikte zu vermeiden, bestehen Richtlinien und Prozesse gemäss den für die Pax Asset Management AG geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dies sind insbesondere das Finanzdienstleistungsgesetz und die dazugehörige Verordnung (FIDLEG, FIDLEV), das Finanzinstitutsgesetz und die dazugehörige Verordnung (FINIG, FINIV) sowie das Kollektivanlagegesetz und die dazugehörige Verordnung (KAG, KKV). Weitere relevante Grundlagen sind auch Rundschreiben der FINMA und Verhaltensregeln von Branchenorganisationen.  

Gibt es Interessenkonflikte, die nicht beseitigt werden können?

Kann trotz organisatorischer Vorkehrungen eine Benachteiligung der Versicherungsnehmenden nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand vermieden werden, so ist dies in angemessener Weise offenzulegen.

Derzeit sind keine Sachverhalte vorhanden, über die Pax informieren muss.

Kontakt

Bei Fragen zum Datenschutz hilft Ihnen Pax gerne weiter.
Allgemeiner Kontakt

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