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Wie Sie als Paar richtig fürs Alter vorsorgen

7 Schritte zur Absicherung des Partners
Das Schweizer Vorsorgesystem ist nach wie vor auf das traditionelle Zusammenleben als verheiratetes Paar ausgerichtet. Heirat ist jedoch längst nicht mehr die einzige Option fürs Zusammenleben: Finden Sie heraus, was Sie für Ihre individuelle Vorsorge als Paar beachten sollten.
Frisch verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat und Sie beginnen das gemeinsame Leben mit vielen guten Vorsätzen? Vielleicht sind Sie jedoch auch schon länger ein Paar und wollen sich gegenseitig besser absichern? Egal in welcher Situation: Die gemeinsame Vorsorge ist wichtig, denn sie entscheidet zum Beispiel über Ihre Finanzen nach der Pensionierung. Beachten Sie folgende sieben Punkte, um ohne Sorgen gemeinsam alt zu werden.

1. Berechnen Sie Ihre AHV-Rente

Sorgen Sie für Klarheit und berechnen Sie Ihre gemeinsame AHV-Rente, denn nur so können Sie in Erfahrung bringen, ob eine zusätzliche Absicherung in der Ehe, der eingetragenen Partnerschaft oder dem Konkubinat für die Zukunft sinnvoll ist. 

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Es ist wichtig, zu beachten, dass Ihre Altersrente als Ehepaar höchstens 150 Prozent der Maximalrente beträgt. Das sind CHF 3’675 (150 Prozent von CHF 2’450) für Sie und Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Wenn die kombinierten AHV-Renten höher sind, werden sie anteilsmässig gekürzt. Ebenso kann der Betrag geringer ausfallen, wenn Beitragslücken aufgrund von Babypause, Studium oder einem längeren Aufenthalt im Ausland entstanden sind. Der Gesamtbetrag der AHV-Renten wird zudem gemeinsam besteuert. Bei eingetragenen Partnerschaften gilt dieselbe Regelung.

Vorsorge Konkubinatspartner

Wenn Sie im Konkubinat leben, dann können Sie rund ein Viertel mehr AHV-Rente als in einer Ehe erhalten. Dabei werden die Renten einzeln besteuert. 
Junge Frau mit Laptop zwischen zwei 3D-Drucker

2. Optimieren Sie Ihre berufliche Vorsorge

Wenn jemand von Ihnen in einem geringeren Prozentsatz arbeitet, primär im Haushalt tätig ist oder eine Pause aufgrund der Erziehung der Kinder macht, ist es wichtig, das in Ihrer Zukunftsplanung zu berücksichtigen.

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Sofern Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse tätigen möchten, können Sie dies von den Steuern abziehen. Das ist dann ein sinnvolles Vorgehen, wenn bei Ihnen oder Ihrem Partner Vorsorgelücken in der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. 

Vorsorge Konkubinatspartner

In einer Lebenspartnerschaft versteuert jeder sein eigenes Vermögen und Einkommen. Die Einkäufe Ihrer Partnerin oder Ihres Partners haben also keinen direkten Einfluss auf Ihre Steuererklärung. Ihre Einkäufe in die Pensionskasse können Sie jedoch von Ihrem eigenen Einkommen in Abzug bringen. 
Junge sportliche Frau steht mit der Kletterausrüstung vor einer Felswand

3. Sichern Sie sich mit der dritten Säule ab

Wenn Sie den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung beibehalten wollen, ist die Nutzung der dritten Säule in Ihrer Vorsorgeplanung fast unumgänglich. Dabei können Sie erst recht bei den Steuern sparen und haben die Möglichkeit, für gemeinsame Ziele wie zum Beispiel ein Eigenheim zu sparen. Was Sie besonders beachten sollten, erfahren Sie hier. 

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Je nach familiärer Situation ist die dritte Säule ein wichtiges Werkzeug – zum Beispiel, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin in Teilzeit arbeitet und sich Vollzeit um Kinder und Haushalt kümmert. Bei einer effizienten Nutzung der gebundenen und der freien Vorsorge können Sie nicht nur für die Zeit nach Ihrer Pensionierung vorsorgen: Sie können auch für unterschiedliche Zwecke sparen.

Der maximale Betrag, den Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, beträgt derzeit CHF 7’056 pro Person. Es steht Ihnen jedoch frei, so viel in die Säule 3b einzuzahlen, wie Sie möchten. Gerade die Nutzung der freien Vorsorge ist vorteilhaft, wenn jemand von Ihnen in der Partnerschaft weniger oder gar nicht arbeitet. Im Optimalfall nutzen Sie sowohl die gebundene als auch die freie Vorsorge für einen sorgenfreien Lebensabend.

Vorsorge Konkubinatspartner

In unserem Ratgeber zur Nachlassplanung finden Sie heraus, wie Sie den Nachlass Ihres Vorsorgevermögens in einem Konkubinat organisieren können.

Im Rahmen eines Konkubinats kann die Nutzung der dritten Säule auch für die Amortisation einer Hypothek geeignet sein. Eine Säule 3a wie auch eine Säule 3b mit Prämienbefreiung sind dafür ideal. Mit der Säule 3a können Sie das Haus amortisieren und gleichzeitig Steuern sparen. Mit der Säule 3b können Sie bei Erwerbsunfähigkeit die Finanzierung der Immobilie sicherstellen.

4. Prüfen Sie die Ist-Situation bei einer Trennung

Ganz egal ob bei einer Heirat, einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat: Eine Trennung ist nie angenehm. Doch insbesondere finanzielle Streitigkeiten können neben der emotionalen Belastung die Nerven strapazieren und an der Lebensenergie zehren. Umso wichtiger ist es also, dass Sie sich über die Eckpunkte Ihrer aktuellen Situation informieren.

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Im Falle einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das Vorsorgevermögen geteilt: Das gilt für alle drei Säulen. Zumindest ist das der Fall, wenn Sie über keinen Ehevertrag verfügen, der eine Gütertrennung festlegt. 

Doch auch bei einem Ehevertrag gibt es Nuancen: In der zweiten Säule schliesst ein vorhandener Ehevertrag oder die Gütertrennung die Teilung des Vorsorgeguthabens nicht per se aus.  

Vorsorge Konkubinatspartner

Bei einer Trennung innerhalb des Konkubinats entsteht kein Ausgleich des Vorsorgevermögens.

5. Prüfen Sie den Ernstfall: Was erhalten Ihre Hinterbliebenen?

Auch an den Tod denkt man nicht gerne. Für den Nachlass innerhalb einer Partnerschaft gelten jedoch unterschiedliche Regelungen, je nachdem, welches Ihr Zivilstand ist. Erfahren Sie hier das Wichtigste in Kürze.

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Im Schweizer Gesetz wird der Ehepartner bei der Erbfolge an oberster Stelle priorisiert. Das bedeutet, dass Sie zumindest einen Teil seines Vermögens erben. Wie viel Sie konkret erben, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner verstirbt, hängt jedoch auch von etwas anderem ab: Der Erbanteil variiert, je nachdem, ob Sie Kinder haben oder nicht.

Wie steht es um die Lebensversicherung? Wie wird diese im Todesfall aufgeteilt? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zur Aufteilung der Lebensversicherung im Todesfall.

Vorsorge Konkubinatspartner

Als unverheiratetes Paar erben Sie im Konkubinat nichts voneinander – es sei denn, Sie verfassen ein entsprechendes Testament. Wenn Sie sich im Konkubinat befinden, lohnt es sich also, Ihren Partner oder Ihre Partnerin über eine Säule 3b zu begünstigen, damit er oder sie im Fall Ihres Ablebens nicht leer ausgeht. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Ehe und eingetragene Partnerschaften vs. Konkubinat.

6. Das Erbrecht: Bereiten Sie ein Testament vor

Ein Testament können Sie im Normalfall schnell verfassen. Für ein handschriftliches Testament müssen Sie die Regelung Ihres Nachlasses eigenhändig niederschreiben und mit einer Unterschrift und dem Ort sowie dem Datum versehen. Wichtig ist ausserdem, dass Sie das Dokument an einem sicheren Ort ablegen: Kommt es abhanden, kann der darin formulierte Wille nicht mehr berücksichtigt werden. Ein öffentliches Testament ist eine Alternative für Menschen, die motorisch nicht in der Lage sind, selbst eines zu verfassen: In einem Notariat wird der Wille in Anwesenheit zweier Zeugen beurkundet.

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Gerade wenn Sie zum Beispiel gemeinsam ein Eigenheim besitzen, ist das Erstellen eines Testaments auch in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft sinnvoll. Die gesetzliche Vorsorge begünstigt Ihre Partnerin oder Ihren Partner nämlich nicht in allen Fällen ausreichend und es kann sogar sein, dass die hinterbliebene Person das Wohneigentum verkaufen muss: so etwa, um die restlichen Erben auszahlen zu können.

Konsultieren Sie am besten das Notariat Ihres Vertrauens und schauen Sie gemeinsam, wie Sie Ihren Nachlass so regeln können, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner keine negativen finanziellen Konsequenzen zu tragen hat.

Vorsorge Konkubinatspartner

Im Konkubinat  geht Ihr Partner oder Ihre Partnerin leer aus, wenn Sie kein Testament beziehungsweise keinen Erbvertrag erstellen. Doch auch dann können Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner die gesetzlich freie Quote zuweisen. Der Pflichtteil geht an die Kinder (75 Prozent).

Durch eine passende Vorsorgelösung haben Sie jedoch die Möglichkeit, zusätzlich für die hinterbliebene Person zu sorgen: Im Ratgeber Ehe und eingetragene Partnerschaften vs. Konkubinat erhalten Sie eine Übersicht, welche Leistungen von den unterschiedlichen Säulen nach dem Ableben eines Partners an den jeweils andern gehen. Das ist wichtig zu wissen: Denn durch eine passende Vorsorgelösung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Konkubinatspartner im Falle Ihres Todes finanziell besser zu unterstützen.
Ein junger Mann bereitet mehrer Sandwiches vor

7. Sprechen Sie über einen Ehe- oder Konkubinatsvertrag

Paare reden selten gerne über Verträge. Besonders dann, wenn es sich um einen Ehe- oder Konkubinatsvertrag handelt. Das ist verständlich, kann jedoch auch zu Komplikationen führen. Je nach Art der Partnerschaft gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten.

Vorsorge für verheiratete Paare und eingetragene Partnerschaften

Bei einer Ehe hat der sogenannte Ehevertrag nicht nur einen Einfluss auf eine Scheidung, sondern womöglich auch auf das Erbe. Es mag unromantisch sein, doch ein Ehevertrag kann Konflikte im Falle einer Scheidung verhindern: Das Eigengut bezieht sich vereinfacht gesagt auf das, was Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits vor der Ehe besessen haben, während die Errungenschaft all das beschreibt, was Sie im Verlauf der Ehe gemeinsam erwirtschaftet und erhalten haben. In der Regel wird die Errungenschaft im Zuge einer Scheidung geteilt. 

Vorsorge Konkubinatspartner

Auch als Paar im Konkubinat haben Sie die Möglichkeit, einen gemeinsamen Vertrag zu erstellen – den sogenannten Konkubinatsvertrag: Dieser kann Unterhaltsbeiträge im Falle einer Trennung sowie eine Lebensversicherung für die Partnerin oder den Partner beinhalten. 

Konkubinat vs. Ehe: Wie entscheiden?

Sowohl die Ehe als auch das Konkubinat haben Vor- und Nachteile. Eine Übersicht der Auswirkungen der beiden Lebensformen auf die drei Säulen erhalten Sie im Ratgeber Ehe und eingetragene Partnerschaften vs. Konkubinat

Ob Sie sich in einer Ehe, einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat wohler fühlen, hängt im Endeffekt von unterschiedlichen persönlichen Entscheidungen und Vorzügen ab: Darüber kann und soll die Vorsorge allein nicht entscheiden. Da der Bereich der Vorsorge jedoch in grossen Teilen Ihre zukünftige finanzielle Situation mitbestimmt, sollten Sie die Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat in diesem Bereich bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. 

Eine Möglichkeit, wie Sie Klarheit bei Ihrer Entscheidung gewinnen können, ist, eine Liste mit den wichtigsten Entscheidungs- und Lebensbereichen zu erstellen. Dabei notieren Sie jeweils die Vor- und Nachteile von Ehe und Konkubinat. So sehen Sie, welche Lebensform Ihnen, Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner am ehesten zusagt.  
Ganz egal ob verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Altersvorsorge zu optimieren. 

Verstehen Sie nur Bahnhof? Unser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Antworten auf die richtigen Fragen zu finden. 

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