Dreierlei zur zweiten Säule
Die Leistungen der Beruflichen Vorsorge
Die Berufliche Vorsorge (auch BVG oder 2. Säule) übernimmt Leistungen im Pensionierungsalter, bei Invalidität oder im Todesfall. Finanziert wird sie mit monatlichen Beitragszahlungen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche dem Arbeitnehmer direkt vom Lohn abgezogen werden. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge.
Altersleistungen
Bei Ihrer Pensionierung erhalten Sie eine Altersrente aus der Beruflichen Vorsorge. Die Rentenhöhe hängt einerseits von den eingezahlten Beiträgen sowie von der Verzinsung des angesparten Kapitals ab. Andererseits richtet sie sich nach dem Umwandlungssatz. Dieser dient dazu, das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Altersguthaben einer versicherten Person, in eine jährliche Rente umzuwandeln. Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Guthabens ist gesetzlich vorgegeben.
Bei Ihrer Pensionierung können Sie sich einen Viertel des angesparten Guthabens bar ausbezahlen lassen. Dadurch wird die Höhe Ihrer Rentenzahlungen entsprechend gemindert. Je nach Pensionskassenreglement dürfen Sie mehr als einen Viertel beziehen oder sich sogar das gesamte Kapital ausbezahlen lassen.
Invalidität
Falls Sie 40% oder mehr invalid werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente. Der Grad der Invalidität bestimmt dabei die Höhe der Invalidenrente. Bei 40% erhalten Sie eine Viertelrente, bei 50% eine halbe, bei 60% und mehr eine Dreiviertelrente und bei 70% und mehr die ganze Rente.
Todesfall
Im Todesfall erhalten Ehepartner in der Regel eine Witwen- bzw. Witwerrente und Kinder eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag. Eingetragene Partnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.
BVG Start-up
Start-up Lösung von Pax, die durch Einfachheit und Transparenz überzeugt
- Unkomplizierte Vorsorge für Start-ups
- Sechs individuelle Vorsorgepläne für die wesentlichen Anforderungen
- Kostenprämie jährlich unter CHF 350 pro versicherte Person in den ersten drei Jahren
Ergänzungsvorsorge
Die attraktive Ergänzungsvorsorge für höhere Ansprüche
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- Zusatz zur bestehenden Basisvorsorge in einem Personenkreis oder in mehreren Kreisen (Mitarbeiter, Kader, Geschäftsleitung usw.)
- Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge und der freiwilligen Einkäufe
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Ihre Vorteile als Kunde von Pax

Genossenschaft
Wir sind genossenschaftlich organisiert und bauen seit über 130 Jahren auf das Prinzip der Solidarität. Wer bei uns versichert ist, ist immer auch Genossenschaftsmitglied. Pax gehört ihren Mitgliedern und kann weder gekauft noch verkauft werden. Das macht uns wirtschaftlich unabhängig und gibt uns die Freiheit, langfristig zu planen und zu handeln.

Transparente Kosten
Die Kosten der Vermögensverwaltung werden bei uns nicht mit der Rendite verrechnet. Pax weist die Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge separat aus. So erhalten unsere Kunden eine klare und einfache Übersicht der Kosten.

Vollversicherung
Bei Pax geniesst Ihr Vermögen absolute Sicherheit. Der Deckungsgrad der Pax Sammelstiftung BVG beträgt mindestens 100 Prozent, eine Unterdeckung in der Beruflichen Vorsorge ist ausgeschlossen. Deshalb gibt es weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge.