Grenzgänger Deutschland – Steuerliche Behandlung
25.11.2016
Das deutsche Bundesministerium der Finanzen hat die einkommensteuerliche Behandlung von Beiträgen der beruflichen Vorsorge angepasst.
Als Folge werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für Grenzgänger im Überobligatorium als steuerpflichtiger Lohnbestandteil behandelt. Die Beiträge der 2. Säule, die das Obligatorium betreffen, sind weiterhin in vollem Umfang steuerfrei.
Pax wird den betroffenen Versicherten die für das Finanzamt notwendige Bescheinigung für 2016 im Februar 2017 zustellen.