Vorsorge – ein Begriff, der oft mit Sicherheit und Zukunftsplanung in Verbindung gebracht wird. Doch Vorsorge ist nicht gleich Vorsorge. Wer genauer hinschaut, entdeckt, dass es unterschiedliche Modelle gibt, die sich stark auf Ihre finanzielle Zukunft auswirken können. Besonders in der Pensionskasse steckt oft mehr, als Sie auf den ersten Blick vermuten lässt. Denn sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung als auch die freiwilligen Zusatzleistungen bieten Ihnen sehr unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Absicherung für das Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zu gestalten.
Das Obligatorium: Die Basis der Basis
Die gesetzlich vorgeschriebene Grundversorgung ist das Fundament, auf dem Ihre Vorsorge steht. Die obligatorische Pensionskasse sorgt dafür, dass Sie im Falle von Invalidität oder im Alter eine gewisse Grundsicherung erhalten. Doch hier liegt auch der Haken: Diese Basis reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie ist mehr eine Sicherheitsgarantie, weniger ein Plan für ein komfortables Leben im Ruhestand.
Ein Beispiel:
Wenn Sie während Ihres Arbeitslebens ein gutes Einkommen hatten, wird die gesetzliche Rente Sie nicht in dem Masse absichern, wie Sie es sich wünschen könnten. Hier kommt die Überlegung, ob und wie Sie Ihre Vorsorge aufstocken können.
Das Überobligatorium: Der Turbo für Ihre Vorsorge
Viele Arbeitgeber bieten zusätzlich zur obligatorischen Pensionskasse eine sogenannte Überobligatorische Vorsorge an. Was bedeutet das für Sie? Diese freiwilligen Leistungen gehen über das gesetzlich Geforderte hinaus und bieten Vorteile wie:
- Höhere Sparbeiträge: Ein höherer Beitrag sorgt dafür, dass Ihr Vorsorgevermögen schneller wächst.
- Attraktivere Verzinsung: Eine bessere Verzinsung lässt Ihr Geld schneller wachsen und trägt zu einer höheren Altersrente bei.
- Erweiterte Risikoleistungen: Bei Invalidität oder im Todesfall sind Sie besser abgesichert, als es das obligatorische Modell vorsehen würde.
Langfristig gesehen können diese Unterschiede zu mehreren zehntausend Franken mehr führen. Auch wenn das auf den ersten Blick nach einem kleinen Unterschied klingt, kann dieser „Turbo“ für Ihre Vorsorge einen erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft haben.
Wichtig zu wissen: Bei einem Jobwechsel wird Ihr Pensionskassenguthaben nicht automatisch übertragen. Dafür müssen Sie ein Formular bei Ihrer bisherigen Pensionskasse einreichen. Im kurzen Video erfahren Sie mehr.