In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle für den Übergang in den Ruhestand. Ob ordentliche Pension, Teilpensionierung oder Aufschub – jede Variante hat finanzielle Auswirkungen.
Ordentliche Pensionierung
Das Rentenalter liegt in der Schweiz für Frauen und Männer gleichermassen bei 65 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt können sowohl die AHV-Leistungen aus der 1. Säule als auch die Renten oder Kapitalbezüge aus der Pensionskasse der 2. Säule in Anspruch genommen werden.
Wie hoch die AHV-Rente tatsächlich ausfällt, hängt stark vom individuellen Lebenslauf ab: Entscheidend sind die Anzahl der geleisteten Beitragsjahre sowie das durchschnittliche Einkommen. Wer in jedem beitragspflichtigen Jahr lückenlos einbezahlt hat, erhält eine Vollrente. Fehlen Beitragsjahre, wird die AHV-Rente dauerhaft gekürzt – eine Reduktion, die sich über das ganze Leben hinweg bemerkbar macht.
In der Pensionskasse wiederum wird das angesparte Altersguthaben mit einem festgelegten Umwandlungssatz in eine jährliche Rente umgerechnet. Viele Kassen erlauben zudem, einen Teil des Guthabens als Kapital zu beziehen – ein finanzieller Spielraum, der je nach Lebensplanung sehr wertvoll sein kann.
Auch die private Vorsorge der Säulen 3a und 3b bietet die Möglichkeit, sich das angesparte Vermögen auszahlen zu lassen. Damit lässt sich der Übertritt in die Pension gezielt gestalten – abgestimmt auf persönliche Prioritäten und finanzielle Ziele.
Teilpensionierung
Ab etwa 58 Jahren eröffnet sich eine neue Freiheit: der gleitende Übergang in die Pension. Viele entscheiden sich dafür, nur noch einen Teil zu arbeiten, zum Beispiel 60 Prozent, und den fehlenden Anteil bereits als Rente oder Kapital zu beziehen. So entsteht ein sanfter Wechsel vom Berufsleben in den Ruhestand.
Bei der AHV ist ein Vorbezug bis zu zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Wer sich dafür entscheidet, muss allerdings wissen: Die Rente wird dauerhaft gekürzt – ein Schritt, der gut durchgerechnet sein will.
Auch in der Pensionskasse hat ein früherer Rückzug spürbare Folgen. Durch die reduzierte Erwerbstätigkeit werden weniger Beiträge einbezahlt, wodurch das angesparte Kapital und damit letztlich auch die Rente sinken. Gleichzeitig gibt es Gestaltungsspielraum: Wenn das Reglement es erlaubt, kann man das Arbeitspensum gezielt reduzieren und trotzdem weiter einzahlen. Das stabilisiert den späteren Rentenanspruch und sorgt dafür, dass der Übergang finanziell abgefedert bleibt.
Aufgeschobene Pensionierung
Wer sich zu fit fühlt, um einfach aufzuhören, muss das auch nicht tun. In der Schweiz gibt es verschiedene Wege, über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten und das kann sich sogar lohnen. Die AHV erlaubt es, den Rentenbezug um bis zu fünf Jahre zu verschieben. Wer diesen Aufschub nutzt, profitiert in der Regel von einer höheren monatlichen Rente.
Auch in der Pensionskasse ist ein späterer Rentenstart oft möglich: Viele Reglemente sehen vor, dass das Altersguthaben erst nach 65, teilweise sogar bis 70, bezogen werden kann. Und selbst in der privaten Vorsorge der 3. Säule gibt es Spielraum. Wer weiter arbeitet, kann den Kapitalbezug in vielen Fällen ebenfalls nach hinten schieben.
Tipps und Hinweise zum Arbeiten nach der Pensionierung finden Sie in unserem Ratgeber.
So kann Weiterarbeiten nicht nur eine Frage der persönlichen Energie sein, sondern auch eine strategische Entscheidung für eine stärkere finanzielle Basis.