Das Rentenalter liegt in der Schweiz für Frauen und Männer gleichermassen bei 65 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt können sowohl die AHV-Leistungen aus der 1. Säule als auch die Renten oder Kapitalbezüge aus der Pensionskasse der 2. Säule in Anspruch genommen werden.
Wie hoch die AHV-Rente tatsächlich ausfällt, hängt stark vom individuellen Lebenslauf ab: Entscheidend sind die Anzahl der geleisteten Beitragsjahre sowie das durchschnittliche Einkommen. Wer in jedem beitragspflichtigen Jahr lückenlos einbezahlt hat, erhält eine Vollrente. Fehlen Beitragsjahre, wird die AHV-Rente dauerhaft gekürzt – eine Reduktion, die sich über das ganze Leben hinweg bemerkbar macht.
In der Pensionskasse wiederum wird das angesparte Altersguthaben mit einem festgelegten Umwandlungssatz in eine jährliche Rente umgerechnet. Viele Kassen erlauben zudem, einen Teil des Guthabens als Kapital zu beziehen – ein finanzieller Spielraum, der je nach Lebensplanung sehr wertvoll sein kann.
Auch die private Vorsorge der Säulen 3a und 3b bietet die Möglichkeit, sich das angesparte Vermögen auszahlen zu lassen. Damit lässt sich der Übertritt in die Pension gezielt gestalten – abgestimmt auf persönliche Prioritäten und finanzielle Ziele.