Vorsorge ABC
Der Zinsrisikoabzug ermöglicht es dem Versicherer, Verluste auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Rückkauf Ihres Vertrags entstehen können – nämlich dann, wenn gestiegene Zinsen den Wert der festverzinslichen Anlagen reduziert haben. Der Abzug wird ausschliesslich auf garantierte Anlageteile angewendet und kann bei Versicherungen mit Einmal- oder periodischer Prämie vertraglich vorgesehen sein. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne garantierten Anlageteil ist ein Zinsrisikoabzug nicht zulässig. In der Praxis wird der Abzug vor allem in Zeiten steigender Zinsen relevant und kann den Rückkaufswert Ihrer Police reduzieren.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC