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Vorsorge ABC

Zinsrisikoabzug

Der Zinsrisikoabzug ermöglicht es dem Versicherer, Verluste auszugleichen, die bei einem vorzeitigen Rückkauf Ihres Vertrags entstehen können – nämlich dann, wenn gestiegene Zinsen den Wert der festverzinslichen Anlagen reduziert haben. Der Abzug wird ausschliesslich auf garantierte Anlageteile angewendet und kann bei Versicherungen mit Einmal- oder periodischer Prämie vertraglich vorgesehen sein. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne garantierten Anlageteil ist ein Zinsrisikoabzug nicht zulässig. In der Praxis wird der Abzug vor allem in Zeiten steigender Zinsen relevant und kann den Rückkaufswert Ihrer Police reduzieren.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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