Vorsorge ABC
Die wirtschaftlich berechtigte Person ist im Versicherungswesen diejenige natürliche Person, die tatsächlich Anspruch auf die Leistung hat – also die Person, die die Prämien bezahlt oder den Erwerb von Anlagefondsanteilen finanziert. Diese Angabe ist im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung besonders wichtig. Juristische Personen können nur bei Policen der freien Vorsorge (Säule 3b) als wirtschaftlich berechtigt auftreten. In der Säule 3a und in der beruflichen Vorsorge (BVG) gelten die gesetzlichen Regelungen und abschliessenden Aufzählungen der anspruchsberechtigten Personen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC