Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Wirtschaftlich berechtigte Person

Die wirtschaftlich berechtigte Person ist im Versicherungswesen diejenige natürliche Person, die tatsächlich Anspruch auf die Leistung hat – also die Person, die die Prämien bezahlt oder den Erwerb von Anlagefondsanteilen finanziert. Diese Angabe ist im Rahmen der Geldwäschereibekämpfung besonders wichtig. Juristische Personen können nur bei Policen der freien Vorsorge (Säule 3b) als wirtschaftlich berechtigt auftreten. In der Säule 3a und in der beruflichen Vorsorge (BVG) gelten die gesetzlichen Regelungen und abschliessenden Aufzählungen der anspruchsberechtigten Personen.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern