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Vorsorge ABC

Wiederinkraftsetzung

Die Wiederinkraftsetzung ermöglicht es Ihnen, einen wegen Prämienverzug umgewandelten oder erloschenen Versicherungsvertrag wiederherzustellen. Innerhalb eines Jahres seit Fälligkeit der ersten unbezahlten Prämie können Sie den Vertrag durch Zahlung aller ausstehenden Prämien und allfälliger Mahnkosten reaktivieren – in der Regel ohne neue Gesundheitsprüfung. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Wiederinkraftsetzung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich, und es kann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden. Wichtig: Für Versicherungsereignisse, die zwischen dem Erlöschen und der Wiederinkraftsetzung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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