Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Widerrufliche Begünstigung

Bei einer widerruflichen Begünstigung können Sie als Versicherungsnehmer die begünstigte Person jederzeit und einseitig ändern oder die Begünstigung aufheben. Es braucht dafür keine besondere gesetzliche Form – Sie müssen die Änderung dem Versicherer jedoch in nachweisbarer Form mitteilen, etwa per Brief oder E-Mail. Die widerrufliche Begünstigung ist der Standardfall in der Lebensversicherung und gibt Ihnen maximale Flexibilität, Ihre Begünstigung an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC