Vorsorge ABC
Bei einer widerruflichen Begünstigung können Sie als Versicherungsnehmer die begünstigte Person jederzeit und einseitig ändern oder die Begünstigung aufheben. Es braucht dafür keine besondere gesetzliche Form – Sie müssen die Änderung dem Versicherer jedoch in nachweisbarer Form mitteilen, etwa per Brief oder E-Mail. Die widerrufliche Begünstigung ist der Standardfall in der Lebensversicherung und gibt Ihnen maximale Flexibilität, Ihre Begünstigung an veränderte Lebensumstände anzupassen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC