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Vorsorge ABC

Widerrufliche Begünstigung

Bei einer widerruflichen Begünstigung können Sie als Versicherungsnehmer die begünstigte Person jederzeit und einseitig ändern oder die Begünstigung aufheben. Es braucht dafür keine besondere gesetzliche Form – Sie müssen die Änderung dem Versicherer jedoch in nachweisbarer Form mitteilen, etwa per Brief oder E-Mail. Die widerrufliche Begünstigung ist der Standardfall in der Lebensversicherung und gibt Ihnen maximale Flexibilität, Ihre Begünstigung an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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