Vorsorge ABC
Die Weiterführung der Vorsorge in der beruflichen Vorsorge (BV) ermöglicht es Ihnen, über das ordentliche Referenzalter von 65 Jahren hinaus erwerbstätig zu bleiben und weiterhin in die Pensionskasse einzuzahlen – sofern das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung dies vorsieht. Der Versicherungsschutz bleibt bestehen und Ihr Altersguthaben wächst weiter. Beachten Sie: Nach einer Weiterführung von mehr als zwei Jahren müssen die Leistungen als Rente bezogen werden. Ein Vorbezug oder eine Verpfändung für Wohneigentum ist dann nicht mehr möglich, ausser das Reglement sieht ausdrücklich eine Kapitalauszahlung vor (Art. 47a Abs. 6 BVG). Die Weiterführung kann sinnvoll sein, um Ihr Altersguthaben zu verbessern und eine höhere Rente zu erzielen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC