Vorsorge ABC
Der Vorsorgeausgleich in der beruflichen Vorsorge (BV) regelt die Aufteilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben bei einer Scheidung. Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche beider Partner werden zusammengerechnet und grundsätzlich hälftig geteilt. Ziel ist eine faire Altersabsicherung für beide Personen. Die Pensionskassen berechnen den zu teilenden Betrag, das Gericht hält ihn im Scheidungsurteil fest. Der Ausgleichsbetrag wird direkt auf das Vorsorgekonto des berechtigten Partners überwiesen – eine Barauszahlung ist nicht möglich. So bleibt die Altersvorsorge im geschützten Vorsorgekreislauf.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC