Vorsorge ABC
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschliesst und für die Zahlung der Prämien verantwortlich ist. Als Vertragspartner des Versicherers hat er verschiedene Rechte – etwa die Bestimmung der Begünstigten oder die Kündigung des Vertrags – und Pflichten, wie die fristgerechte Prämienzahlung und die wahrheitsgemässe Beantwortung der Gesundheitsfragen. Der Versicherungsnehmer muss nicht identisch mit der versicherten Person sein – bei einer Drittlebensversicherung sind es zwei verschiedene Personen.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC