Vorsorge ABC
Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit durch den Versicherungsvertrag abgesichert wird – sie trägt das versicherte Risiko. Im Leistungsfall, etwa bei Krankheit, Unfall oder Tod, beziehen sich die vereinbarten Leistungen auf diese Person. Die versicherte Person muss nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein: Schliesst beispielsweise ein Unternehmen eine Lebensversicherung für eine Schlüsselperson ab, ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, die Schlüsselperson aber die versicherte Person.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC