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Vorsorge ABC

Versicherte Person

Die versicherte Person ist diejenige, deren Leben oder Gesundheit durch den Versicherungsvertrag abgesichert wird – sie trägt das versicherte Risiko. Im Leistungsfall, etwa bei Krankheit, Unfall oder Tod, beziehen sich die vereinbarten Leistungen auf diese Person. Die versicherte Person muss nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein: Schliesst beispielsweise ein Unternehmen eine Lebensversicherung für eine Schlüsselperson ab, ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, die Schlüsselperson aber die versicherte Person.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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