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Vorsorge ABC

Verpfändung

Bei einer Verpfändung hinterlegen Sie Ihre Lebensversicherungspolice als Sicherheit für eine Verpflichtung – etwa eine Hypothek oder eine Unternehmensfinanzierung. Im Sicherungsfall kann der Pfandgläubiger (z. B. die Bank) die Versicherungsleistung vorrangig zur Deckung seiner Forderung verwenden. Liegt zusätzlich eine Inkassovollmacht vor, kann er die Verwertung des Pfandes verlangen und die Auszahlung direkt vom Versicherer fordern. Die Verpfändung unterscheidet sich von der Forderungsabtretung dadurch, dass Sie als Versicherungsnehmer Eigentümer des Vertrags bleiben. In der Vorsorge wird die Verpfändung häufig bei der Wohneigentumsförderung (WEF) eingesetzt.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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