Zum Hauptinhalt springen

Vorsorge ABC

Verjährung

Die Verjährung bei Lebensversicherungen bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche innerhalb von fünf Jahren geltend machen müssen (Art. 46 Abs. 1 VVG). Wird diese Frist versäumt, kann die Leistung nicht mehr eingefordert werden – auch wenn der Anspruch grundsätzlich bestanden hätte. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eintritt des versicherten Ereignisses. Es lohnt sich also, im Leistungsfall zeitnah zu handeln und den Versicherer zu kontaktieren.

Vorsorge ABC

Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

Zur Übersicht

Die Pax Vorsorgewelt

Vorsorge verstehen und aktiv gestalten.

Vorsorge ohne Papierkram? Geht! Unsere digitale Vorsorgewelt bringt Ordnung ins Vorsorgechaos.

Vorsorgewelt entdecken
Origami Globus und Rakete

Diese Themen könnten Sie 
auch interessieren

Zu den Ratgebern