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Vorsorge ABC

Unwiderrufliche Begünstigung

Eine unwiderrufliche Begünstigung liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer auf das Recht verzichtet haben, die begünstigte Person zu ändern oder die Begünstigung aufzuheben. Eine Änderung ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich – ausser die begünstigte Person gibt ihr ausdrückliches Einverständnis. Die unwiderrufliche Begünstigung kommt häufig bei der Absicherung von Hypotheken zum Einsatz, wenn die Bank als Begünstigte eingesetzt wird. Bevor Sie eine Begünstigung unwiderruflich gestalten, sollten Sie die langfristigen Konsequenzen sorgfältig abwägen.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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