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Vorsorge ABC

Unterdeckung BV

Eine Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge (BV) liegt vor, wenn das Vermögen einer Pensionskasse nicht mehr ausreicht, um alle aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen zu decken – der Deckungsgrad sinkt unter 100 %. In diesem Fall muss der Stiftungsrat als oberstes Organ wirksame Sanierungsmassnahmen einleiten. Typische Massnahmen sind eine tiefere Verzinsung der Sparguthaben, die Erhebung zusätzlicher Sanierungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Einschränkungen bei der Kapitalauszahlung. Ziel ist es, das finanzielle Gleichgewicht der Kasse innert angemessener Frist wiederherzustellen. Eine Vollversicherung wie Pax kann per Definition nicht in Unterdeckung geraten.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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