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Vorsorge ABC

Umwandlungssatz BV

Der Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge (BV) ist der Faktor, mit dem Ihr angespartes Alterskapital in eine lebenslange jährliche Rente umgerechnet wird. Im obligatorischen Teil beträgt er gesetzlich 6,8 %. Konkret bedeutet das: Bei einem obligatorischen Altersguthaben von CHF 100'000 erhalten Sie eine Jahresrente von CHF 6'800. Für den überobligatorischen Teil kann die Pensionskasse einen tieferen Umwandlungssatz festlegen. Der Umwandlungssatz ist einer der wichtigsten Faktoren für die Höhe Ihrer Pensionskassenrente und wird politisch regelmässig diskutiert.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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