Vorsorge ABC
Die Überschussbeteiligung ist eine nicht garantierte Zusatzleistung in der Lebensversicherung. Da Versicherer ihre Prämien vorsichtig kalkulieren – mit Sicherheitsmargen für Zins, Risiko und Kosten –, entstehen Überschüsse, wenn sich das Geschäft günstiger entwickelt als angenommen. Diese Überschüsse werden jährlich neu festgelegt und gemäss einem genehmigten Überschussplan an die berechtigten Verträge verteilt. Die erste Zuteilung erfolgt in der Regel nach dem ersten Versicherungsjahr. Die Höhe ist nicht garantiert und hängt vom Geschäftsverlauf des Versicherers ab – sie kann also von Jahr zu Jahr variieren.
Beliebte Begriffe aus dem Vorsorge ABC