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Vorsorge ABC

Überentschädigung

Eine Überentschädigung liegt vor, wenn die Summe aller Versicherungsleistungen den tatsächlich erlittenen finanziellen Schaden übersteigt. In der Vorsorge kann dies geschehen, wenn Leistungen aus AHV, Pensionskasse, Unfallversicherung und privaten Versicherungen unkoordiniert zusammentreffen. Gesetzliche Bestimmungen verhindern dies in der Regel, indem Leistungen – insbesondere der Pensionskasse – entsprechend gekürzt werden. Wichtig: Bei privaten Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die als Summenversicherung ausgestaltet sind, findet bis zu einem bestimmten Betrag keine Kürzung wegen Überentschädigung statt.

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