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Vorsorge ABC

Todesfallkapital

Das Todesfallkapital ist die Summe, die im Todesfall der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt wird. Es dient der finanziellen Absicherung von Familie, Partnern oder Geschäftspartnern und wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Eine spätere Erhöhung erfordert grundsätzlich eine erneute Gesundheitsprüfung – es sei denn, Ihr Vertrag enthält eine Nach- oder Ausbaugarantie, die eine Erhöhung innerhalb definierter Grenzen ohne Gesundheitsprüfung erlaubt. Die Höhe des Todesfallkapitals sollte idealerweise so gewählt werden, dass Ihre Angehörigen laufende Verpflichtungen wie Hypotheken, Lebenshaltungskosten und Ausbildung der Kinder decken können.

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Versicherungen haben ihre eigene Sprache. Manche Fachbegriffe lassen sich nicht vermeiden – aber sie lassen sich erklären. In unserem Vorsorge-ABC finden Sie die wichtigsten Begriffe.

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